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Regelwerk, EU 2026, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2026/885 des Rates vom 21. April 2026 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/2642 über restriktive Maßnahmen angesichts der destabilisierenden Aktivitäten Russlands

(ABl. L 2026/885 vom 21.04.2026)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2024/2642 des Rates vom 8. Oktober 2024 über restriktive Maßnahmen angesichts der destabilisierenden Aktivitäten Russlands 1, insbesondere auf Artikel 13 Absatz 1,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 8. Oktober 2024 die Verordnung (EU) 2024/2642 angenommen.

(2) Der Europäische Rat hat am 18. Dezember 2025 Schlussfolgerungen angenommen, in denen er entschieden alle jüngsten hybriden Angriffe gegen die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten verurteilt hat.

(3) Die Union verurteilt weiterhin unbeirrbar die böswilligen Aktivitäten Russlands gegen die Union, ihre Mitgliedstaaten, internationale Organisationen und Drittländer.

(4) Angesichts der sehr ernsten Lage ist der Rat der Ansicht, dass zwei juristische Personen in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang I der Verordnung (EU) 2024/2642 aufgenommen werden sollten.

(5) Die Verordnung (EU) 2024/2642 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Anhang I der Verordnung (EU) 2024/2642 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Luxemburg am 21. April 2026.

1) ABl. L, 2024/2642, 9.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2642/oj.


.

Anhang

In Anhang I der Verordnung (EU) 2024/2642 werden in Abschnitt " B. Juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen" folgende Einträge angefügt:


ENDE

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