Regelwerk, EU 2026

VO (EU) 2026/765
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Artikel 1 Gegenstand

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

Artikel 3 Probenahmeverfahren und Aufbereitung der Proben für die Analyse bei Lebensmitteln

Artikel 4 Analysemethoden, Messunsicherheit und Auswertung der Ergebnisse bei Lebens- und Futtermitteln

Artikel 5 Aufhebung

Artikel 6 Inkrafttreten und Geltungsbeginn

Anhang Verfahren zur Probenahme und Analyse von Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs zur Bestimmung von Pestizidrückständen zur Kontrolle der Einhaltung der Höchstgehalte für Rückstände (RHG)

Teil A
Allgemeine Bestimmungen für Lebensmittel

Teil B
Probenahmeverfahren für Lebensmittel

B.1 Aufteilung von Partien in Teilpartien

Tabelle 1: Aufteilung von Partien in Teilpartien bei als Massengut gehandelten Lebensmitteln

Tabelle 2: Aufteilung von Partien in Teilpartien bei nicht als Massengut gehandelten Lebensmitteln

B.2 Entnahme von Einzelproben

Tabelle 3: Mindestmenge/-anzahl der Einzelproben (Primärproben), die einer Partie/Teilpartie zur Bildung der Sammelprobe zu entnehmen sind

B.3 Aufbereitung der Sammelprobe/reduzierten Probe durch den Probenehmer

B.4 Vorbereitung, Verpackung, Versiegelung und Transport der Laborprobe durch den Probenehmer

Tabelle 4: Lebensmittel tierischen Ursprungs: Beschreibung der Einzelproben (Primärproben) und Mindestgröße der Laborproben

Tabelle 5: Pflanzenerzeugnisse: Beschreibung der Einzelproben (Primärproben) und Mindestgröße der Laborproben

Tabelle 6: Eier- und Milcherzeugnisse: Beschreibung der Einzelproben (Primärproben) und Mindestgröße der Laborproben

B.5 Parallelprobe

B.6 Probenahmebericht

B.7 Aufbereitung der Analyseprobe durch das Labor

B.8 Aufbereitung und Lagerung der Analyseportion durch das Labor

B.9 Schematische Darstellungen

B.9.1 Probenahme von Erzeugnissen aus Fleisch und Geflügel

B.9.2 Probenahme von Erzeugnissen außer Fleisch und Geflügel

B.9.3 Typisches Probenahme- und Analyseverfahren

Teil C
Analysemethoden, Messunsicherheit und Auswertung der Ergebnisse

C.1 Analysemethoden und Ableitung der Analyseergebnisse

C.2