Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk, EU 2026, Lebensmittel, Natur/Tierschutz - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2026/551 der Kommission vom 13. März 2026 zur Änderung des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2021/632 hinsichtlich der Listen der Erzeugnisse tierischen Ursprungs, der tierischen Nebenprodukte und der zusammengesetzten Erzeugnisse, die an Grenzkontrollstellen amtlich zu kontrollieren sind

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 2026/551 vom 16.03.2026)



Hinweis: Die Änderung wird zum Gültigkeitsdatum in die VO (EU) 2021/632 eingearbeitet.

Ergänzende Informationen
Liste zur Ergänzung der VO (EU) 2017/625

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2017 über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 999/2001, (EG) Nr. 396/2005, (EG) Nr. 1069/2009, (EG) Nr. 1107/2009, (EU) Nr. 1151/2012, (EU) Nr. 652/2014, (EU) 2016/429 und (EU) 2016/2031 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnungen (EG) Nr. 1/2005 und (EG) Nr. 1099/2009 des Rates sowie der Richtlinien 98/58/EG, 1999/74/EG, 2007/43/EG, 2008/119/EG und 2008/120/EG des Rates und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 854/2004 und (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 89/608/EWG, 89/662/EWG, 90/425/EWG, 91/496/EWG, 96/23/EG, 96/93/EG und 97/78/EG des Rates und des Beschlusses 92/438/EWG des Rates (Verordnung über amtliche Kontrollen) 1, insbesondere auf Artikel 47 Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstabe a,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2021/632 der Kommission 2 sind unter Angabe der entsprechenden, in der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates 3 festgelegten Codes aus der Kombinierten Nomenklatur (KN-Codes) Listen der Tiere und der Erzeugnisse tierischen Ursprungs, des Zuchtmaterials, der tierischen Nebenprodukte und Folgeprodukte, der zusammengesetzten Erzeugnisse und des Heus und des Strohs festgelegt, die an Grenzkontrollstellen zu amtlichen Kontrollen vorzuführen sind.

(2) Es ist erforderlich, den Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2021/632 zu aktualisieren, um bestimmte Erzeugnisse tierischen Ursprungs, tierische Nebenprodukte und zusammengesetzte Erzeugnisse aufzunehmen, die derzeit nicht in der Liste der Erzeugnisse aufgeführt sind, die an Grenzkontrollstellen amtlich zu kontrollieren sind. Daher sollten die Positionen und KN-Codes 1301, 2008 19, 2106 90 55, 2933, 3002 13, 3002 14, 3002 15, 3105 90, 3821, 3823 und 3824 in die Liste im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2021/632 aufgenommen werden, um Unklarheiten darüber zu vermeiden, welche Sendungen von Waren an Grenzkontrollstellen amtlich zu kontrollieren sind.

(3) Darüber hinaus ist es angesichts der Anzahl der mit der vorliegenden Verordnung am Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2021/632 vorzunehmenden Änderungen aus Gründen der Klarheit angezeigt, den gesamten Anhang zu ersetzen.

(4) Die Durchführungsverordnung (EU) 2021/632 sollte daher entsprechend geändert werden.

(5) Um jegliche Störung des Handels im Hinblick auf den Eingang von Sendungen von Erzeugnissen, die von den mit der vorliegenden Verordnung am Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2021/632 vorgenommenen Änderungen betroffen sind, in die Union zu vermeiden und den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und den Unternehmern ausreichend Zeit zu geben, sich an diese Änderungen anzupassen, sollte die vorliegende Verordnung ab dem 1. Oktober 2026 gelten.

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 26.03.2026)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: ab 105.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion