VO (EU) 2026/544
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Artikel 1 Kriterien für die Beurteilung, ob externe Prüfer angemessene, geeignete und wirksame Systeme, Ressourcen und Verfahren einsetzen, um ihren Verpflichtungen gemäß der Verordnung (EU) 2023/2631 nachzukommen
Artikel 2 Kriterien für die Beurteilung, ob externe Prüfer die Angemessenheit und Wirksamkeit ihrer Systeme, Ressourcen und Verfahren überwachen und bewerten
Artikel 3 Kriterien für die Beurteilung, ob die Compliance-Stelle befugt ist, ihre Aufgaben ordnungsgemäß und unabhängig wahrzunehmen
Artikel 4 Kriterien für die Beurteilung, ob die Compliance-Stelle über die notwendigen Ressourcen und Fachkenntnisse verfügt
Artikel 5 Kriterien für die Beurteilung, ob die Compliance-Stelle Zugang zu allen relevanten Informationen hat
Artikel 6 Kriterien für die Beurteilung, ob die Verfahren für Verwaltung und Buchhaltung solide sind
Artikel 7 Kriterien für die Beurteilung, ob die internen Kontrollmechanismen solide sind
Artikel 8 Kriterien für die Beurteilung, ob die Kontroll- und Sicherheitsmechanismen für Datenverarbeitungssysteme wirksam sind
Artikel 9 Kriterien für die Beurteilung, ob externe Prüfer bei ihren Prüfungen auf Informationen von ausreichender Qualität zurückgreifen
Artikel 10 Kriterien für die Beurteilung, ob externe Prüfer bei ihren Prüfungen auf Informationen aus zuverlässigen Quellen zurückgreifen
Artikel 11 Format für den Antrag auf Anerkennung als externer Prüfer aus einem Drittland
Artikel 12 Inkrafttreten
Anhang I Dokumentenverzeichnis
Anhang II Allgemeine Angaben zum Antragsteller
Anhang III Eigentumsstruktur des Antragstellers
Anhang IV Mitglieder der Geschäftsleitung und des Leitungsorgans des Antragstellers
Anhang V Analytische Ressourcen des Antragstellers
1. Informationen über Analysten, Mitarbeiter und sonstige unmittelbar an Beurteilungstätigkeiten beteiligte Personen
2. Angaben zu den Beurteilungstätigkeiten
3. Informationen über die Bewertung des Antragstellers
Anhang VI Strategien und Verfahren des Antragstellers
Anhang VII Sonstige Tätigkeiten des Antragstellers