Regelwerk, EU 2026

VO (EU) 2026/544
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Artikel 1 Kriterien für die Beurteilung, ob externe Prüfer angemessene, geeignete und wirksame Systeme, Ressourcen und Verfahren einsetzen, um ihren Verpflichtungen gemäß der Verordnung (EU) 2023/2631 nachzukommen

Artikel 2 Kriterien für die Beurteilung, ob externe Prüfer die Angemessenheit und Wirksamkeit ihrer Systeme, Ressourcen und Verfahren überwachen und bewerten

Artikel 3 Kriterien für die Beurteilung, ob die Compliance-Stelle befugt ist, ihre Aufgaben ordnungsgemäß und unabhängig wahrzunehmen

Artikel 4 Kriterien für die Beurteilung, ob die Compliance-Stelle über die notwendigen Ressourcen und Fachkenntnisse verfügt

Artikel 5 Kriterien für die Beurteilung, ob die Compliance-Stelle Zugang zu allen relevanten Informationen hat

Artikel 6 Kriterien für die Beurteilung, ob die Verfahren für Verwaltung und Buchhaltung solide sind

Artikel 7 Kriterien für die Beurteilung, ob die internen Kontrollmechanismen solide sind

Artikel 8 Kriterien für die Beurteilung, ob die Kontroll- und Sicherheitsmechanismen für Datenverarbeitungssysteme wirksam sind

Artikel 9 Kriterien für die Beurteilung, ob externe Prüfer bei ihren Prüfungen auf Informationen von ausreichender Qualität zurückgreifen

Artikel 10 Kriterien für die Beurteilung, ob externe Prüfer bei ihren Prüfungen auf Informationen aus zuverlässigen Quellen zurückgreifen

Artikel 11 Format für den Antrag auf Anerkennung als externer Prüfer aus einem Drittland

Artikel 12 Inkrafttreten

Anhang I Dokumentenverzeichnis

Anhang II Allgemeine Angaben zum Antragsteller

Anhang III Eigentumsstruktur des Antragstellers

Anhang IV Mitglieder der Geschäftsleitung und des Leitungsorgans des Antragstellers

Anhang V Analytische Ressourcen des Antragstellers

1. Informationen über Analysten, Mitarbeiter und sonstige unmittelbar an Beurteilungstätigkeiten beteiligte Personen

2. Angaben zu den Beurteilungstätigkeiten

3. Informationen über die Bewertung des Antragstellers

Anhang VI Strategien und Verfahren des Antragstellers

Anhang VII Sonstige Tätigkeiten des Antragstellers

Anhang VIII