Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte dieEinstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk, EU 2026, Energienutzung - EU Bund |
Delegierte Verordnung (EU) 2026/146 der Kommission vom 22. Januar 2026 zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1938 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Zusammensetzung der Risikogruppen
(ABl. L 2026/146 vom 02.06.2026)
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2017/1938 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2017 über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 994/2010 1, insbesondere auf Artikel 3 Absatz 8,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Eine von Solidarität getragene regionale Zusammenarbeit ist ein Leitprinzip, auf das sich der mit der Verordnung (EU) 2017/1938 geschaffene Mechanismus zur Gewährleistung der Gasversorgungssicherheit stützt. Um die regionale Zusammenarbeit in die Praxis umzusetzen, werden in Anhang I der genannten Verordnung, in der durch die Delegierte Verordnung (EU) 2022/517 der Kommission 2 geänderten Fassung, 13 Risikogruppen aufgeführt, die den vier wichtigsten Notversorgungskorridoren für Gas entsprechen. Für jede Risikogruppe sind in Anhang I die Mitgliedstaaten aufgeführt, die im Falle einer Versorgungsunterbrechung entlang des Korridors möglicherweise betroffen sind, dabei eine Rolle spielen könnten oder beides.
(2) Seit dem Erlass der Delegierten Verordnung (EU) 2022/517 sind mehrere Ereignisse eingetreten, die sich auf die Gasversorgungssicherheit in der Union ausgewirkt haben, darunter die groß angelegte militärische Invasion der Ukraine durch Russland im Februar 2022. Neue Gasinfrastrukturen wurden in Betrieb genommen, und in den nächsten Monaten sollen weitere Gasinfrastruktureinrichtungen den Betrieb aufnehmen. Diese zusätzlichen Infrastrukturen, einschließlich neuer Flüssigerdgasterminals (LNG-Terminals), wirken sich auf die Gasflüsse innerhalb der betreffenden Notversorgungskorridore aus und stärken die Resilienz des Gassystems der EU im Falle möglicher Störungen.
(3) Der Europäische Verbund der Fernleitungsnetzbetreiber (ENTSOG) hat gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/1938 im Dezember 2024 eine überarbeitete unionsweite Simulation von Szenarien zum Ausfall von Gaslieferungen und Infrastrukturen durchgeführt 3 . Bei dieser Simulation wurden die Entwicklung der Gasinfrastrukturen der Union seit 2017 und ihre Auswirkungen auf die verschiedenen Notversorgungskorridore berücksichtigt.
(4) Die Auswirkungen der neuen und künftigen Gasinfrastrukturen auf die Notversorgungskorridore, die größere Bedeutung von LNG und die geringere Rolle bestimmter Pipeline-Versorgungskorridore, die in den unionsweiten Simulationen von ENTSOG ermittelt wurden, rechtfertigen eine Verringerung der Anzahl der regionalen Risikogruppen und eine Änderung ihrer Zusammensetzung, auch im Sinne der Vereinfachung und Rationalisierung der derzeitigen Struktur der regionalen Zusammenarbeit.
(5) Die Verordnung (EU) 2017/1938 sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgende Verordnung erlassen:
Anhang I der Verordnung (EU) 2017/1938 erhält die Fassung des Anhangs der vorliegenden Verordnung.
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 22. Januar 2026
2) Delegierte Verordnung (EU) 2022/517 der Kommission vom 18. November 2021 zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1938 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Zusammensetzung der Risikogruppen (ABl. L 104 vom 01.04.2022 S. 53, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2022/517/oj).
3) ENTSOG Union Wide Security of Supply Simulation Report, Januar 2025.
| Anhang |
" Anhang I
Regionale Zusammenarbeit
Die von Mitgliedstaaten gebildeten Risikogruppen, auf die sich die risikobezogene Zusammenarbeit gemäß Artikel 3 Absatz 7 stützt, gestalten sich wie folgt:
a) Belgien, Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Kroatien, Italien, Zypern, Lettland, Litauen, Luxemburg, Ungarn, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, Slowakei, Finnland und Schweden.
b) Belgien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Frankreich, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Finnland und Schweden.
c) Spanien, Frankreich, Italien, Malta, Österreich, Portugal und Slowenien.
(Stand: 02.06.2026)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: ab 105.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion