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Leitlinien für Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen Maßes an Privatsphäre, Sicherheit und Schutz von Minderjährigen im Internet gemäß Artikel 28 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2022/2065
C/2025/5519
(ABl. C, C/2025/5519 vom 10.10.2025)
1. Einleitung
1. Online-Plattformen werden zunehmend von Minderjährigen 1 genutzt und können ihnen verschiedene Vorteile bieten. So können Online-Plattformen beispielsweise Zugang zu einer Fülle von Bildungsressourcen bieten und Minderjährigen dabei helfen, neue Kompetenzen zu erwerben und ihr Wissen zu erweitern. Zudem können Online-Plattformen Minderjährigen die Möglichkeit bieten, ihre Meinung zu äußern und Kontakte zu anderen Personen mit ähnlichen Interessen zu knüpfen, was ihnen dabei hilft, soziale Kompetenzen zu erwerben, Vertrauen aufzubauen und ein Gemeinschaftsgefühl zu entwickeln. Indem die Minderjährigen im Online-Umfeld spielen und es erkunden, können sie auch ihre natürliche Neugier anregen und sich an Aktivitäten beteiligen, die ihre Kreativität, ihre Problemlösungskompetenz, ihr kritisches Denken, ihre Handlungsfähigkeit und ihre Fähigkeit, Spaß zu haben, fördern.2. Unter den politischen Entscheidungsträgern, Regulierungsbehörden, der Zivilgesellschaft, Forschenden, Pädagogen und Erziehungsberechtigten 2 besteht jedoch ein breiter Konsens darüber, dass das Maß an Privatsphäre, Sicherheit und Schutz von Minderjährigen im Internet gegenwärtig oft unzureichend ist. Die Gestaltung und die Funktionen der vielfältigen Online-Plattformen und die Dienste, die von den Anbietern der für Minderjährige zugänglichen Online-Plattformen angeboten werden, können Risiken für die Privatsphäre, die Sicherheit und den Schutz von Minderjährigen mit sich bringen und bestehende Risiken verschärfen. Zu diesen Risiken gehört beispielsweise die Exposition gegenüber rechtswidrigen 3 und schädlichen Inhalten, die die Privatsphäre, die Sicherheit und den Schutz von Minderjährigen untergräbt oder die körperliche oder geistige Entwicklung von Minderjährigen beeinträchtigen kann. Dazu gehören auch Cybermobbing oder die Kontaktaufnahme durch Personen, die Minderjährigen Schaden zufügen wollen, wie etwa Personen, die Minderjährige sexuell missbrauchen oder erpressen wollen, Menschenhändler sowie Personen, die Minderjährige für kriminelle Banden anwerben wollen oder zu Gewalt aufrufen oder Radikalisierung, gewalttätigen Extremismus und Terrorismus unterstützen. Minderjährige können auch in ihrer Eigenschaft als Verbraucher Risiken ausgesetzt sein, ebenso wie Risiken im Zusammenhang mit der extensiven oder übermäßigen Nutzung von Online-Plattformen, der Exposition gegenüber unangemessenen oder ausbeuterischen Praktiken oder im Zusammenhang mit Glücksspielen und anderen Spielen. Die zunehmende Integration von KI-Chatbots und KI-Begleitern in Online-Plattformen sowie KI-gestützte Deepfakes können sich ebenfalls auf die Interaktion von Minderjährigen mit Online-Plattformen auswirken, bestehende Risiken verschärfen und neue Risiken schaffen, die sich negativ auf die Privatsphäre, die Sicherheit und den Schutz von Minderjährigen auswirken 4. Diese Risiken können sich aus der direkten Erfahrung des Minderjährigen mit der Plattform und/oder aus den Handlungen anderer Nutzer auf der Plattform ergeben.
3. Diese Leitlinien sollen Anbieter von Online-Plattformen dabei unterstützen, diesen Risiken zu begegnen. Zu diesem Zweck wird in ihnen eine Reihe von Maßnahmen vorgeschlagen, die diesen Anbietern nach Auffassung der Kommission dabei helfen, für ein hohes Maß an Privatsphäre, Sicherheit und Schutz von Minderjährigen auf ihren Plattformen zu sorgen. Dies trägt zum Jugendschutz bei, der ein wichtiges politisches Ziel der Union ist. Mit diesen Leitlinien sollen auch die Koordinatoren für digitale Dienste und die zuständigen nationalen Behörden bei der Anwendung und Auslegung von Artikel 28 der Verordnung (EU) 2022/2065 unterstützt werden. So wird beispielsweise die Erhöhung des Grads der Privatheit der Konten Minderjähriger unter anderem den Anbietern von Online-Plattformen dabei helfen, das Risiko unerwünschter oder unaufgeforderter Kontaktaufnahmen zu verringern. Die Umsetzung von Maßnahmen zur Altersfeststellung 5 kann unter anderem den Anbietern dabei helfen, das Risiko zu verringern, dass Minderjährige Diensten, Inhalten, Verhaltensweisen, Kontaktaufnahmen oder Geschäftspraktiken ausgesetzt werden, die ihre Privatsphäre, ihre Sicherheit und ihren Schutz beeinträchtigen. Die Einführung dieser und anderer Maßnahmen - zu Aspekten wie Empfehlungssysteme und Governance bis hin zu Benutzerunterstützung und Berichterstattung - kann den Anbietern von Online-Plattformen dabei helfen, diese so zu gestalten, dass sie die Sicherheit, den Schutz und die Wahrung der Privatsphäre von Minderjährigen besser gewährleisten.
2. Anwendungsbereich der Leitlinien
(Stand: 15.10.2025)
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