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Regelwerk, EU 2025, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Beschluss (GASP) 2025/2436 des Rates vom 1. Dezember 2025 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/1775 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Mali

(ABl. L 2025/2436 vom 02.12.2025)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 28. September 2017 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2017/1775 1 angenommen.

(2) Am 13. Dezember 2021 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2021/2208 2 angenommen, mit dem ein neuer Rahmen geschaffen wurde, in dem weitere restriktive Maßnahmen gegen Personen und Einrichtungen vorgesehen werden, die für Handlungen oder Politiken, die den Frieden, die Sicherheit oder die Stabilität Malis bedrohen, unmittelbar oder mittelbar verantwortlich sind, daran mitbeteiligt waren oder sie vorgenommen haben oder die den erfolgreichen Abschluss des politischen Übergangs in Mali behindern oder untergraben.

(3) Auf der Grundlage einer Überprüfung der in Artikel 1 Absatz 1 und Artikel 2 Absätze 1 und 2 des Beschlusses (GASP) 2017/1775 festgelegten restriktiven Maßnahmen sollten diese Maßnahmen bis zum 14. Dezember 2026 verlängert werden, und die Gründe in den Einträgen der Personen, die in den Listen der natürlichen oder juristischen Personen, Einrichtungen und Organisationen im Anhang des genannten Beschlusses aufgeführt sind, sollten geändert werden.

(4) Der Beschluss (GASP) 2017/1775 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Der Beschluss (GASP) 2017/1775 wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 8 Absatz 1 wird das Datum "14. Dezember 2025" durch das Datum "14. Dezember 2026" ersetzt.

2. Der Anhang erhält die Fassung des Anhangs des vorliegenden Beschlusses.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 1. Dezember 2025.

1) Beschluss (GASP) 2017/1775 des Rates vom 28. September 2017 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Mali (ABl. L 251 vom 29.09.2017 S. 23, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2017/1775/oj).

2) Beschluss (GASP) 2021/2208 des Rates vom 13. Dezember 2021 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/1775 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Mali (ABl. L 446 vom 14.12.2021 S. 44, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2021/2208/oj).


.

Anhang

" Anhang

A. Liste der natürlichen Personen nach Artikel 1 Absatz 1:

Name Angaben zur Identität Gründe Datum der Aufnahme in die Liste
1. DIAW, Malick Geburtsort: Ségou
Geburtsdatum: 2.12.1979
Staatsangehörigkeit: Malier
Reisepass-Nr.: B0722922, gültig bis 13.8.2018
Geschlecht: männlich
Funktion: Präsident des Nationalen Übergangsrats (gesetzgebendes Organ für den politischen Übergang in Mali), Generalleutnant
Malick Diaw ist ein wichtiges Mitglied des inneren Kreises um Oberst Assimi Goïta. Als Stabschef der dritten militärischen Region Kati war er neben Oberstmajor Ismaël Wagué, Oberst Assimi Goïta sowie Oberst Sadio Camara und Oberst Modibo Koné einer der Anstifter und Anführer des Putsches vom 18. August 2020.
Malick Diaw ist daher für Handlungen oder Politiken verantwortlich, die den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität Malis bedrohen.
Malick Diaw ist seit Dezember 2020 Präsident des Nationalen Übergangsrats (Conseil national de transition/CNT) und somit auch ein wichtiger Akteur im Rahmen des politischen Übergangs in Mali. Am 16. Oktober 2024 wurde Malick Diaw vom Ministerrat Malis zum Generalleutnant ('Drei-Sterne-Rang') befördert.
Der Übergangsrat hat die in der Übergangscharta vom 1. Oktober 2020 (im Folgenden 'Übergangscharta') verankerte 'Missionen', die innerhalb von 18 Monaten abgeschlossen werden sollten, nicht rechtzeitig erfüllt, was sich an der Verzögerung der Annahme des Entwurfs des Wahlgesetzes erkennen lässt.

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