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Beschluss (GASP) 2025/2398 des Rates vom 24. November 2025 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2016/1693 betreffend restriktive Maßnahmen gegen ISIL (Da'esh) und Al-Qaida und mit ihnen verbündete Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen
(ABl. L 2025/2398 vom 24.11.2025)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Rat hat am 20. September 2016 den Beschluss (GASP) 2016/1693 1 angenommen.
(2) In Anbetracht der anhaltenden Bedrohung durch ISIL (Da'esh) und Al-Qaida und mit ihnen verbündete Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen sollte eine Einrichtung in die Liste der Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen im Anhang des Beschlusses (GASP) 2016/1693 aufgenommen werden.
(3) Da die aufzunehmende Einrichtung bereits den im Beschluss 2010/788/GASP des Rates 2 festgelegten Maßnahmen unterliegt, sollten die restriktiven Maßnahmen gemäß dem Beschluss (GASP) 2016/1693 für diese Einrichtung ausgesetzt werden, solange die im Beschluss 2010/788/GASP vorgesehenen Maßnahmen für sie gelten.
(4) Der Beschluss (GASP) 2016/1693 sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Der Beschluss (GASP) 2016/1693 wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 6 wird folgender Absatz angefügt:
"(7) Die in Artikel 3 Absätze 3 und 4 genannten Maßnahmen werden, soweit sie für die Einrichtung 'Alliierte Demokratische Kräfte' (Allied Democratic Forces, ADF) gelten, ausgesetzt, solange die in Artikel 5 Absätze 1 und 2 des Beschlusses 2010/788/GASP des Rates * bestimmten Maßnahmen für diese Einrichtung gelten.
____
*) Beschluss 2010/788/GASP des Rates vom 20. Dezember 2010 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Demokratischen Republik Kongo (ABl. L 336 vom 21.12.2010 S. 30, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2010/788/oj)."
2. Der Anhang des Beschlusses (GASP) 2016/1693 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 24. November 2025.
2) Beschluss 2010/788/GASP des Rates vom 20. Dezember 2010 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Demokratischen Republik Kongo (ABl. L 336 vom 21.12.2010 S. 30, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2010/788/oj).
| Anhang |
Im Anhang des Beschlusses (GASP) 2016/1693 wird unter der Überschrift " B. In Artikel 3 genannte Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen" folgender Eintrag angefügt:
"8. Alliierte Demokratische Kräfte.".
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ENDE |
(Stand: 27.11.2025)
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