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Durchführungsverordnung (EU) 2025/2218 der Kommission vom 31. Oktober 2025 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2023/402 hinsichtlich verwaltungstechnischer Änderungen an der Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie "CMIT/MIT SOLVENT baseD" und zur Berichtigung der genannten Verordnung
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 2025/2218 vom 03.11.2025)
| Ergänzende Informationen |
| Liste zur (Nicht-)Erteilung einer Unionszulassung (gestützt auf die VO (EU) 528/2012) |
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten 1, insbesondere auf Artikel 50 Absatz 2,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Am 22. Februar 2023 wurde Nutrition & Biosciences Netherlands B.V. mit der Durchführungsverordnung (EU) 2023/402 der Kommission 2 eine Unionszulassung mit der Zulassungsnummer EU-0023657-0000 für die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung der Biozidproduktfamilie "CMIT/MIT SOLVENT baseD" erteilt. Der Anhang der genannten Durchführungsverordnung enthält die Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften dieser Biozidproduktfamilie.
(2) Das Unternehmen Nutrition & Biosciences Netherlands B.V. wurde vor dem Erlass der Durchführungsverordnung (EU) 2023/402 von der Gesellschaft MC (Netherlands) 1 B.V. übernommen, weshalb in Artikel 1 der Durchführungsverordnung "MC (Netherlands) 1 B.V" als Zulassungsinhaber hätte genannt werden müssen, wie dies in der Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften der Biozidproduktfamilie "CMIT/MIT SOLVENT baseD" im Anhang der genannten Durchführungsverordnung korrekt geschehen ist.
(3) Am 17. November 2023, am 17. Juli 2024, am 13. Januar 2025 und am 4. Juli 2025 übermittelte MC (Netherlands) 1 B.V. der Europäischen Chemikalienagentur (im Folgenden "Agentur") gemäß Artikel 11 Absatz 1 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 354/2013 der Kommission 3 Notifizierungen verwaltungstechnischer Änderungen der Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie "CMIT/MIT SOLVENT baseD" im Sinne von Titel 1 des Anhangs der genannten Verordnung. Die Notifizierungen wurden mit den Nummern BC-FM090134-40, BC-FX098836-92, BC-KB102361-71 und BC-QG108678-28 in das Register für Biozidprodukte (im Folgenden "Register") eingetragen. Die notifizierten vorgeschlagenen Änderungen an dieser Zulassung betreffen die Streichung und Hinzufügung von Handelsnamen, die Streichung von zwei Biozidproduktformulierern und die Hinzufügung von drei Biozidproduktformulierern, eine Änderung in der Anschrift des Zulassungsinhabers und die Hinzufügung eines Wirkstoffherstellers.
(4) Am 3. Januar 2024, am 19. August 2024, am 18. Februar 2025 und am 24. Juli 2025 übermittelte die Agentur der Kommission gemäß Artikel 11 Absatz 3 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 354/2013 Stellungnahmen 4 zu den notifizierten verwaltungstechnischen Änderungen der Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie "CMIT/MIT SOLVENT baseD" zusammen mit einer überarbeiteten Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften. In ihren Stellungnahmen gelangt die Agentur zu dem Schluss, dass es sich bei den vorgeschlagenen Änderungen um verwaltungstechnische Änderungen nach Artikel 50 Absatz 3 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 und gemäß Titel 1 Abschnitt 1 und Titel 1 Abschnitt 2 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 354/2013 handelt und dass die Voraussetzungen des Artikels 19 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 nach der Umsetzung der Änderungen weiterhin erfüllt sein werden.
(5) Am 24. Juli 2025 übermittelte die Agentur der Kommission gemäß Artikel 11 Absatz 6 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 354/2013 eine überarbeitete Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften der Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie "CMIT/MIT SOLVENT baseD" in allen Amtssprachen der Union, die alle beantragten verwaltungstechnischen Änderungen abdeckt.
(6) Die Kommission schließt sich den Stellungnahmen der Agentur an und hält es daher für angezeigt, die Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie "CMIT/MIT SOLVENT baseD" zu ändern und die von MC (Netherlands) 1 B.V. beantragten verwaltungstechnischen Änderungen vorzunehmen.
(7) Abgesehen von den vorgeschlagenen Änderungen bleiben alle anderen Informationen, die in der Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften von "CMIT/MIT SOLVENT baseD" im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2023/402 enthalten sind, unverändert.
(Stand: 06.11.2025)
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