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Regelwerk, EU 2025, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Beschluss (GASP) 2025/2207 des Rates vom 27. Oktober 2025 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2016/1693 betreffend restriktive Maßnahmen gegen ISIL (Da'esh) und Al-Qaida und mit ihnen verbündete Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen

(ABl. L 2025/2207 vom 28.10.2025)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 20. September 2016 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2016/1693 1 angenommen.

(2) Die restriktiven Maßnahmen des Artikels 2 Absatz 2 und des Artikels 3 Absätze 3 und 4 des Beschlusses (GASP) 2016/1693 gelten bis zum 31. Oktober 2025.

(3) Der Beschluss (GASP) 2016/1693 enthält eine Verpflichtung, die darin festgelegten restriktiven Maßnahmen in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch alle zwölf Monate, zu überprüfen. Auf Grundlage einer Überprüfung dieses Beschlusses sollten diese restriktiven Maßnahmen bis zum 31. Oktober 2026 verlängert werden.

(4) Der Beschluss (GASP) 2016/1693 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

In Artikel 6 Absatz 6 des Beschlusses (GASP) 2016/1693 wird das Datum "31. Oktober 2025" durch das Datum "31. Oktober 2026" ersetzt.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Luxemburg am 27. Oktober 2025.

1) Beschluss (GASP) 2016/1693 des Rates vom 20. September 2016 betreffend restriktive Maßnahmen gegen ISIL (Da'esh) und Al-Qaida und mit ihnen verbündete Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen und zur Aufhebung des Gemeinsamen Standpunkts 2002/402/GASP (ABl. L 255 vom 21.09.2016 S. 25, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2016/1693/oj).


ENDE

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