Leitl. C/2025/1597
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I. Einführung
II. Allgemeine Vorschriften
1. Relevanz innerhalb der Politikbereiche2. Vereinbarkeit mit den Klimazielen der EU, Erzeugung einer anhaltenden Wirkung und Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen
3. Bewältigung der Auswirkungen des EHS2 auf benachteiligte Gruppen
4. Einhaltung des Grundsatzes der "Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen"
5. Gemeinsame Finanzierung durch den Fonds und die Mitgliedstaaten
6. Kohärenz mit einschlägigen EU-Programmen und Strategiepapieren
7. Spezifische Maßnahmen und Investitionen
8. Ein in sich stimmiges Paket bestehender oder neuer nationaler Maßnahmen und Investitionen
9. Zusätzlichkeit der Maßnahmen und Investitionen
10. Frühester Beginn der Maßnahmen und Investitionen
11. Einhaltung der EU-Beihilfevorschriften
12. Wie der Gleichstellung der Geschlechter und der Chancengleichheit für alle Rechnung getragen wird
13. Mit der Durchführung des Plans betraute Behörden
14. Übertragungen von Mitteln
III. Erstellung und Einreichung der Pläne
1. Analyse und Gesamtauswirkungen
Tabelle 1: Harmonisierter Zielpfad für den gemeinsamen Schätzwert des CO2-Preises im Rahmen des EHS2
2. Komponenten3. Beschreibung der Maßnahmen und Investitionen
4. Direkte Einkommensbeihilfen
5. Technische Hilfe
6. Etappenziele und Zielvorgaben
7. Finanzierung und Kosten
8. Betriebskosten
9. Ex-ante-Verhinderung von Doppelfinanzierungen und Schutz der finanziellen Interessen der EU
10. Szenario für den Fall, dass das EHS2 zu einem späteren Zeitpunkt beginnt
11. Angemessene Partnerschaft und öffentliche Konsultation
12. Übermittlung
13. Mitteilungen zu den Plänen
14. Änderungen der Klima-Sozialpläne
IV. Bewertung und Annahme der Pläne
1. Bewertung der Pläne durch die Kommission2. Annahme der Pläne
3. Abschluss eines bilateralen Abkommens und Mittelbindung
Anhang I Höchste Mittelzuweisung je Mitgliedstaat nach Abzug der Verwaltungs- und Unterstützungsausgaben
1. Einleitung und rechtlicher Hintergrund2. Verwaltungs- und Unterstützungsausgaben in den jährlichen Mittelzuweisungen
3. Vorschlag für das weitere Vorgehen
Tabelle 1: Szenario 1, EHS2 beginnt 2027: maximale Mittelzuweisung je Mitgliedstaat nach Abzug der Unterstützungsausgaben gemäß Artikel 10 Absatz 3 (in EUR, zu aktuellen Preisen)
Tabelle 2: Szenario 2, EHS2 beginnt 2028: maximale Mittelzuweisung je Mitgliedstaat nach Abzug der Unterstützungsausgaben gemäß Artikel 10 Absatz 3 (in EUR, zu aktuellen Preisen)