Regelwerk, EU 2025

Leitl. C/2025/1597
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I. Einführung

II. Allgemeine Vorschriften

1. Relevanz innerhalb der Politikbereiche

2. Vereinbarkeit mit den Klimazielen der EU, Erzeugung einer anhaltenden Wirkung und Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen

3. Bewältigung der Auswirkungen des EHS2 auf benachteiligte Gruppen

4. Einhaltung des Grundsatzes der "Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen"

5. Gemeinsame Finanzierung durch den Fonds und die Mitgliedstaaten

6. Kohärenz mit einschlägigen EU-Programmen und Strategiepapieren

7. Spezifische Maßnahmen und Investitionen

8. Ein in sich stimmiges Paket bestehender oder neuer nationaler Maßnahmen und Investitionen

9. Zusätzlichkeit der Maßnahmen und Investitionen

10. Frühester Beginn der Maßnahmen und Investitionen

11. Einhaltung der EU-Beihilfevorschriften

12. Wie der Gleichstellung der Geschlechter und der Chancengleichheit für alle Rechnung getragen wird

13. Mit der Durchführung des Plans betraute Behörden

14. Übertragungen von Mitteln

III. Erstellung und Einreichung der Pläne

1. Analyse und Gesamtauswirkungen

Tabelle 1: Harmonisierter Zielpfad für den gemeinsamen Schätzwert des CO2-Preises im Rahmen des EHS2

2. Komponenten

3. Beschreibung der Maßnahmen und Investitionen

4. Direkte Einkommensbeihilfen

5. Technische Hilfe

6. Etappenziele und Zielvorgaben

7. Finanzierung und Kosten

8. Betriebskosten

9. Ex-ante-Verhinderung von Doppelfinanzierungen und Schutz der finanziellen Interessen der EU

10. Szenario für den Fall, dass das EHS2 zu einem späteren Zeitpunkt beginnt

11. Angemessene Partnerschaft und öffentliche Konsultation

12. Übermittlung

13. Mitteilungen zu den Plänen

14. Änderungen der Klima-Sozialpläne

IV. Bewertung und Annahme der Pläne

1. Bewertung der Pläne durch die Kommission

2. Annahme der Pläne

3. Abschluss eines bilateralen Abkommens und Mittelbindung

Anhang I Höchste Mittelzuweisung je Mitgliedstaat nach Abzug der Verwaltungs- und Unterstützungsausgaben

1. Einleitung und rechtlicher Hintergrund

2. Verwaltungs- und Unterstützungsausgaben in den jährlichen Mittelzuweisungen

3. Vorschlag für das weitere Vorgehen

Tabelle 1: Szenario 1, EHS2 beginnt 2027: maximale Mittelzuweisung je Mitgliedstaat nach Abzug der Unterstützungsausgaben gemäß Artikel 10 Absatz 3 (in EUR, zu aktuellen Preisen)

Tabelle 2: Szenario 2, EHS2 beginnt 2028: maximale Mittelzuweisung je Mitgliedstaat nach Abzug der Unterstützungsausgaben gemäß Artikel 10 Absatz 3 (in EUR, zu aktuellen Preisen)

Anhang II