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Regelwerk, EU 2025, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2025/2021 des Rates vom 3. Oktober 2025 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/2642 über restriktive Maßnahmen angesichts der destabilisierenden Aktivitäten Russlands

(ABl. L 2025/2021 vom 06.10.2025)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2024/2642 des Rates vom 8. Oktober 2024 über restriktive Maßnahmen angesichts der destabilisierenden Aktivitäten Russlands 1, insbesondere auf Artikel 13 Absatz 4,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 8. Oktober 2024 hat der Rat die Verordnung (EU) 2024/2642 angenommen.

(2) Die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden "Hohe Vertreterin") hat am 18. Juli 2025 im Namen der Union eine Erklärung abgegeben, in der sie die anhaltenden hybriden Kampagnen Russlands gegen die Union, ihre Mitgliedstaaten und ihre Partner verurteilte. Die Hohe Vertreterin erklärte, dass die Union in den vergangenen Jahren ein vorsätzliches und systematisches Muster böswilliger Handlungen, die Russland zugeschrieben werden, beobachtet hat, wie etwa Cyberangriffe, Sabotageakte, Beschädigung kritischer Infrastruktur, physische Angriffe, Informationsmanipulation und Einflussnahme sowie andere verdeckte Maßnahmen oder Zwangsmaßnahmen. Diese Aktivitäten haben sich seit Beginn des Angriffskriegs gegen die Ukraine noch verschärft und werden nach Ansicht der Hohen Vertreterin in absehbarer Zukunft höchstwahrscheinlich anhalten.

(3) Auf der Grundlage einer Überprüfung der Verordnung (EU) 2024/2642 ist der Rat der Auffassung, dass die Begründung für eine natürliche Person in der Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen im Anhang I der genannten Verordnung geändert werden sollte.

(4) Die Verordnung (EU) 2024/2642 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Anhang I der Verordnung (EU) 2024/2642 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 3. Oktober 2025.

1) ABl. L, 2024/2642, 9.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2642/oj.


.

Anhang

In Anhang I der Verordnung (EU) 2024/2642 erhält Eintrag 20 in der Tabelle mit der Überschrift " A. Natürliche Personen" folgende Fassung:

Name Angaben zur Identität Begründung Datum der Aufnahme in die Liste
"20. Hüseyin DOGRU Staatsangehörigkeit: türkisch, deutsch
Geschlecht: männlich
Hüseyin Doğru ist der Gründer und Vertreter des AFa Medya A.Ș., einem in Istanbul ansässigen Medienunternehmen. AFa Medya A.Ș. betreibt 'RED', das eine Reihe von Medienplattformen umfasst und enge finanzielle und organisatorische Verbindungen zu Organisationen und Akteuren der Staatspropaganda in Russland hat und über tiefe strukturelle Beziehungen zu Einrichtungen der staatlichen russischen Medien verfügt, unter anderem durch Verbindungen zwischen einzelnen Mitarbeitern sowie Personalrotation zwischen diesen Einrichtungen.
RED hat seine Medienplattformen, auf denen es häufig unter 'redstreamnet' oder 'thered.stream' veröffentlicht, genutzt, um systematisch falsche Informationen über politisch kontroverse Themen zu verbreiten, mit der Absicht, unter seinem überwiegend deutschen Zielpublikum ethnische, politische und religiöse Zwietracht zu säen, unter anderem durch die Verbreitung der Narrative über radikalislamische terroristische Gruppierungen wie die Hamas.
Während einer gewaltsamen Besetzung einer Universität in Deutschland durch anti-israelische Randalierer fanden Absprachen zwischen RED und den Besetzern statt, um Bilder des Vandalismus, auf denen auch Hamas-Symbole zu sehen waren, über die Online-Kanäle von RED zu verbreiten und den Besetzern so eine exklusive Medienplattform zu bieten und den gewaltorientierten Charakter des Protests zu erleichtern.
Hüseyin Doğru verbreitet weiterhin falsche Informationen über AFa Medya A.Ș. sowie über seine eigenen Social-Media-Konten.

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