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Regelwerk, EU 2025, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Durchführungsbeschluss (GASP) 2025/1971 des Rates vom 29. September 2025 zur Durchführung des Beschlusses 2010/413/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Iran

(ABl. L 2025/1971 vom 29.09.2025)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 31 Absatz 2,

gestützt auf den Beschluss 2010/413/GASP des Rates vom 26. Juli 2010 über restriktive Maßnahmen gegen Iran und zur Aufhebung des Gemeinsamen Standpunkts 2007/140/GASP 1, insbesondere auf Artikel 23 Absatz 1,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 26. Juli 2010 den Beschluss 2010/413/GASP angenommen.

(2) Am 14. Juli 2015 erzielten China, Frankreich, Deutschland, die Russische Föderation, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten, die von der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden "Hohe(r) Vertreter(in)") unterstützt wurden, Einvernehmen mit Iran über eine langfristige umfassende Lösung für die iranische Nuklearfrage. Die vollständige Durchführung des Gemeinsamen umfassenden Aktionsplans (Joint Comprehensive Plan of Action - JCPOA) sollte den ausschließlich friedlichen Charakter des iranischen Nuklearprogramms sicherstellen und die umfassende Aufhebung aller Nuklearsanktionen ermöglichen.

(3) Am 20. Juli 2015 hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Resolution 2231 (2015) angenommen, in der der JCPOa gebilligt und nachdrücklich zu seiner vollständigen Umsetzung entsprechend dem darin festgelegten Fahrplan aufgefordert wurde, und in der Maßnahmen festgelegt wurden, die nach Maßgabe des JCPOa zu erfolgen haben.

(4) Der Rat hat auf seiner Tagung vom 20. Juli 2015 den JCPOa begrüßt und gebilligt und zugesagt, dessen Bedingungen einzuhalten und den vereinbarten Umsetzungsplan zu befolgen. Er hat überdies erklärt, dass er die Resolution 2231 (2015) uneingeschränkt unterstützt.

(5) Am 14. Januar 2020 erhielt der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik in seiner Funktion als Koordinator der Gemeinsamen JCPOA-Kommission ein Schreiben der Außenminister Frankreichs, Deutschlands und des Vereinigten Königreichs, mit dem die Gemeinsame Kommission mit einer Angelegenheit im Zusammenhang mit der Umsetzung der Verpflichtungen Irans im Rahmen des JCPOa zur Streitbeilegung im Rahmen des Streitbeilegungsmechanismus nach Nummer 36 des JCPOa befasst wurde. Am selben Tag gab der Koordinator eine Erklärung ab, in der er angab, dass er das Verfahren des Streitbeilegungsmechanismus (im Folgenden "Verfahren") überwachen werde.

(6) Am 24. Januar 2020 gab der Koordinator eine Erklärung ab, in der er angab, dass er nach dem Verfahren umfassende bilaterale und kollektive Konsultationen durchgeführt habe und dass alle Teilnehmer des JCPOa ihre Entschlossenheit erneut bekräftigten, t, am JCPOa festzuhalten, was im Interesse aller liegt. Der Koordinator wies darauf hin, dass ungeachtet der unterschiedlichen Auffassungen hinsichtlich der Modalitäten, Einigkeit darüber bestand, dass aufgrund der Komplexität der betreffenden Fragen mehr Zeit benötigt wird. Die Frist für das Verfahren wurde daher verlängert. Alle beteiligten Parteien kamen überein, Gespräche auf Expertenebene über die Bedenken hinsichtlich der Umsetzung der nuklearbezogenen Maßnahmen sowie über die weiter reichenden Auswirkungen des Austritts der Vereinigten Staaten aus dem JCPOa und der Wiedereinführung von Sanktionen gegen Iran, die alle Teilnehmer des JCPOa bedauern, zu führen.

(7) Am 21. Dezember 2020 bekräftigten die Teilnehmer des JCPOa in einer gemeinsamen Ministererklärung zum JCPOa ihre Entschlossenheit, am Einvernehmen festzuhalten, und betonten ihre jeweiligen diesbezüglichen Bemühungen. In der Erklärung wurde darauf hingewiesen, dass die Minister darüber gesprochen hatten, wie die vollständige und wirksame Umsetzung des JCPOa durch alle nach wie vor von entscheidender Bedeutung ist, und die Notwendigkeit erörtert hatten, die laufenden Herausforderungen bei der Umsetzung anzugehen, unter anderem in Bezug auf Verpflichtungen zur Nichtverbreitung von Kernwaffen und zur Aufhebung von Sanktionen. Die Minister kamen überein, ihren Dialog fortzusetzen, um die vollständige Umsetzung des JCPOa durch alle Seiten sicherzustellen. Die Minister würdigten die Aussicht auf eine Rückkehr der Vereinigten Staaten zum JCPOa und erklärten ausdrücklich ihre Bereitschaft, sich gemeinsam dafür einzusetzen.

(8) Von April 2021 bis August 2022 führte der Koordinator diplomatische Gespräche, um über die Rückkehr der Vereinigten Staaten zum JCPOa zu verhandeln und die vollständige und wirksame Umsetzung des JCPOa durch Iran sicherzustellen. Trotz dieser Bemühungen, einschließlich mehrerer Sitzungen der Gemeinsamen Kommission in diesem Zeitraum, konnte keine Einigung erzielt werden.

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(Stand: 06.10.2025)

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