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Regelwerk, EU 2025, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Beschluss (GASP) 2025/1935 des Rates vom 22. September 2025 zur Änderung des Beschlusses 2012/285/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Guinea-Bissau

(ABl. L 2025/1935 vom 23.09.2025)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 31. Mai 2012 den Beschluss 2012/285/GASP 1 angenommen.

(2) Gemäß Artikel 5 Absatz 2 des Beschlusses 2012/285/GASP hat der Rat die restriktiven Maßnahmen angesichts der Lage in Guinea-Bissau überprüft und ist der Auffassung, dass sechs Personen von der in Anhang III des genannten Beschlusses enthaltenen Liste der Personen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, gestrichen werden sollten.

(3) Der Beschluss 2012/285/GASP sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Anhang III des Beschlusses 2012/285/GASP wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 22. September 2025.

1) Beschluss 2012/285/GASP des Rates vom 31. Mai 2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Guinea-Bissau und Aufhebung des Beschlusses 2012/237/GASP (ABl. L 142 vom 01.06.2012 S. 36, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2012/285/oj).

.

Anhang

In Anhang III des Beschlusses 2012/285/GASP ("Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen gemäß Artikel 2") werden die Einträge zu folgenden Personen gestrichen:

1. António INJAI

2. Mamadu TURE

3. Estêvão Na MENA

4. Ibraima CAMARÁ

5. Daba NAUALNA

12. Júlio NHATE.


ENDE

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