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Regelwerk, EU 2025, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Beschluss (GASP) 2025/1932 des Rates vom 22. September 2025 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/2135 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die Stabilität und den politischen Übergang Sudans untergraben

(ABl. L 2025/1932 vom 23.09.2025)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 9. Oktober 2023 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2023/2135 1 angenommen.

(2) Der Beschluss (GASP) 2023/2135 gilt bis zum 10. Oktober 2025. Aufgrund einer Überprüfung dieses Beschlusses sollten die darin festgelegten restriktiven Maßnahmen bis zum 10. Oktober 2026 verlängert werden.

(3) Der Beschluss (GASP) 2023/2135 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

In Artikel 9 Absatz 1 des Beschlusses (GASP) 2023/2135 wird das Datum "10. Oktober 2025" durch das Datum "10. Oktober 2026" ersetzt.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 22. September 2025.

1) Beschluss (GASP) 2023/2135 des Rates vom 9. Oktober 2023 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die Stabilität und den politischen Übergang Sudans untergraben (ABl. L, 2023/2135, 11.10.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2023/2135/oj).


ENDE

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