Regelwerk, EU 2025

VO (EU) 2025/1569
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Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

Artikel 3 Ausstellung qualifizierter elektronischer Attributsbescheinigungen und elektronischer Attributsbescheinigungen, die von einer für eine authentische Quelle zuständigen öffentlichen Stelle oder in deren Namen ausgestellt werden

Artikel 4 Widerruf qualifizierter elektronischer Attributsbescheinigungen und elektronischer Attributsbescheinigungen, die von einer für eine authentische Quelle zuständigen öffentlichen Stelle oder in deren Namen ausgestellt werden

Artikel 5 Meldung öffentlicher Stellen

Artikel 6 Veröffentlichung der Liste der öffentlichen Stellen

Artikel 7 Einrichtung und Führung des Attributskatalogs

Artikel 8 Einrichtung und Führung des Katalogs der Attributsbescheinigungsregelungen

Artikel 9 Überprüfung der Attribute anhand authentischer Quellen oder benannter Vermittler

Artikel 10 Interoperabilität und Weiterverwendung

Artikel 11 Inkrafttreten und Anwendung

Anhang I Liste der Referenzstandards und Spezifikationen gemäß Artikel 3

Anhang II Technische Spezifikationen gemäß Artikel 3 und Artikel 4

Anhang III Meldungen gemäß Artikel 5

Anhang IV