VO (EU) 2025/1569
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Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Ausstellung qualifizierter elektronischer Attributsbescheinigungen und elektronischer Attributsbescheinigungen, die von einer für eine authentische Quelle zuständigen öffentlichen Stelle oder in deren Namen ausgestellt werden
Artikel 4 Widerruf qualifizierter elektronischer Attributsbescheinigungen und elektronischer Attributsbescheinigungen, die von einer für eine authentische Quelle zuständigen öffentlichen Stelle oder in deren Namen ausgestellt werden
Artikel 5 Meldung öffentlicher Stellen
Artikel 6 Veröffentlichung der Liste der öffentlichen Stellen
Artikel 7 Einrichtung und Führung des Attributskatalogs
Artikel 8 Einrichtung und Führung des Katalogs der Attributsbescheinigungsregelungen
Artikel 9 Überprüfung der Attribute anhand authentischer Quellen oder benannter Vermittler
Artikel 10 Interoperabilität und Weiterverwendung
Artikel 11 Inkrafttreten und Anwendung
Anhang I Liste der Referenzstandards und Spezifikationen gemäß Artikel 3
Anhang II Technische Spezifikationen gemäß Artikel 3 und Artikel 4
Anhang III Meldungen gemäß Artikel 5