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Regelwerk, EU 2025, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Beschluss (GASP) 2025/1497 des Rates vom 18. Juli 2025 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/1775 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Mali

(ABl. L 2025/1497 vom 21.07.2025)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 28. September 2017 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2017/1775 1 angenommen.

(2) Am 13. Dezember 2021 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2021/2208 2 angenommen, mit dem ein neuer Rahmen geschaffen wurde, in dem weitere restriktive Maßnahmen gegen Personen und Einrichtungen vorgesehen werden, die für Handlungen oder Politiken, die den Frieden, die Sicherheit oder die Stabilität Malis bedrohen, unmittelbar oder mittelbar verantwortlich sind, daran mitbeteiligt waren oder sie vorgenommen haben, oder die den erfolgreichen Abschluss des politischen Übergangs in Mali behindern oder untergraben.

(3) Auf der Grundlage einer Überprüfung der restriktiven Maßnahmen nach Artikel 8 Absatz 1 des Beschlusses (GASP) 2017/1775 sollte der Eintrag zu einer Person, die in den Listen der natürlichen oder juristischen Personen, Einrichtungen und Organisationen in den Abschnitten A und B des Anhangs des Beschlusses (GASP) 2017/1775 aufgeführt ist, gestrichen werden.

(4) Der Beschluss (GASP) 2017/1775 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Der Anhang des Beschlusses (GASP) 2017/1775 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 18. Juli 2025.

1) Beschluss (GASP) 2017/1775 des Rates vom 28. September 2017 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Mali (ABl. L 251 vom 29.09.2017 S. 23, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2017/1775/oj).

2) Beschluss (GASP) 2021/2208 des Rates vom 13. Dezember 2021 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/1775 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Mali (ABl. L 446 vom 14.12.2021 S. 44, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2021/2208/oj).

.

Anhang

Der Anhang des Beschlusses (GASP) 2017/1775 wird wie folgt geändert:

1. In Abschnitt A ("Liste der natürlichen Personen nach Artikel 1 Absatz 1") wird der Eintrag zu folgender Person gestrichen:

"3. MAÏGA, Choguel".

2. In Abschnitt B ("Liste der natürlichen oder juristischen Personen, Einrichtungen und Organisationen nach Artikel 2 Absatz 1") wird der Eintrag zu folgender Person gestrichen:

"3. MAÏGA, Choguel".


ENDE

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