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Regelwerk, EU 2025, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Beschluss (GASP) 2025/1443 des Rates vom 15. Juli 2025 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2024/2643 über restriktive Maßnahmen angesichts der destabilisierenden Aktivitäten Russlands

(ABl. L 2025/1443 vom 15.07.2025)


Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 8. Oktober 2024 den Beschluss (GASP) 2024/2643 1 angenommen.

(2) Die Union verurteilt weiterhin unbeirrbar die böswilligen Aktivitäten Russlands gegen die Union, ihre Mitgliedstaaten, internationale Organisationen und Drittländer.

(3) Der Europäische Rat hat am 26. Juni 2025 Schlussfolgerungen angenommen, in denen er die fortgesetzte hybride Kampagne Russlands, darunter Sabotage, Beschädigung kritischer Infrastruktur, Cyberangriffe, Informationsmanipulation und Einflussnahme sowie Versuche, die Demokratie zu untergraben, einschließlich im Wahlprozess, verurteilte. Der Europäische Rat betonte, dass er alle zur Verfügung stehenden Mittel in vollem Umfang nutzen werde, einschließlich des EU-Instrumentariums gegen hybride Bedrohungen, um konkret hybride Bedrohungen durch Russland zu verhindern, davon abzuschrecken und darauf zu reagieren.

(4) Angesichts der sehr ernsten Lage ist der Rat der Ansicht, dass neun natürliche Personen und sechs juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang I des Beschlusses (GASP) 2024/2643 aufgenommen werden sollten.

(5) Der Beschluss (GASP) 2024/2643 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Anhang I des Beschlusses (GASP) 2024/2643 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 15. Juli 2025.

1) Beschluss (GASP) 2024/2643 des Rates vom 8. Oktober 2024 über restriktive Maßnahmen angesichts der destabilisierenden Aktivitäten Russlands (ABl. L, 2024/2643, 9.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/2643/oj).

.

Anhang

Anhang I des Beschlusses (GASP) 2024/2643 wird wie folgt geändert:


ENDE

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