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Regelwerk, EU 2025, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2025/1347 des Rates vom 8. Juli 2025 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2015/735 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Südsudan

(ABl. L 2025/1347 vom 09.07.2025)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2015/735 des Rates vom 7. Mai 2015 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Südsudan und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 748/2014 1, insbesondere auf Artikel 22 Absatz 4,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 7. Mai 2015 hat der Rat die Verordnung (EU) 2015/735 angenommen.

(2) Gemäß Artikel 22 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2015/735 hat der Rat die in Anhang II der Verordnung enthaltene Liste der Personen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, überprüft.

(3) Der Rat ist zu dem Schluss gelangt, dass die restriktiven Maßnahmen gegen eine in der Liste in Anhang II der Verordnung (EU) 2015/735 geführte Person aufrechterhalten werden sollten und der diese Person betreffende Eintrag aktualisiert werden sollte.

(4) Die Verordnung (EU) 2015/735 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Anhang II der Verordnung (EU) 2015/735 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 8. Juli 2025.

1) ABl. L 117 vom 08.05.2015 S. 13. ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2015/735/oj.

.

Anhang

In Anhang II der Verordnung (EU) 2015/735 erhält der Eintrag 1 folgende Fassung:

Name Angaben zur Identität Begründung Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste
"1. Michael MAKUEI LUETH Geburtsdatum: 1947

Geburtsort: Bor, Südsudan; Bor, Sudan

Geschlecht: männlich

Michael Makuei Lueth übt seit 2013 das Amt des Ministers für Information und Rundfunkwesen aus und nimmt diese Funktion weiterhin innerhalb der Neubelebten Übergangsregierung der nationalen Einheit in Südsudan wahr. Er war ferner offizieller Sprecher der Delegation der Regierung bei den Friedensgesprächen bei der Zwischenstaatlichen Behörde für Entwicklung, die von 2014 bis 2015 sowie von 2016 bis 2018 stattgefunden haben.

Michael Makuei Lueth hat - insbesondere durch aufstachelnde öffentliche Erklärungen - die Umsetzung des Abkommens über die Beilegung des Konflikts in Südsudan (Agreement on the Resolution of the Conflict in South Sudan - ARCSS) vom August 2015 (das im September 2018 durch das neubelebte ARCSS (Revitalised ARCSS - R-ARCSS) ersetzt wurde), die Arbeit des Gemeinsamen Überwachungs- und Evaluierungsausschusses (Joint Monitoring and Evaluation Commission - JMEC) des ARCSS, der im Rahmen des R-ARCSS in "wiedereingesetzter JMEC" umbenannt wurde, die Einsetzung der Übergangsjustizeinrichtungen des ARCSS, deren Einrichtung auch im R-ARCSS vorgesehen ist, und die Einsätze der Regionalen Schutztruppe der Vereinten Nationen behindert.

Darüber hinaus ist Michael Makuei Lueth an der systematischen Einschränkung des politischen und demokratischen Raums und an Repressionen gegen Medien beteiligt, auch durch regelmäßige Drohungen gegen Journalisten und Unterstützung von Zensur in den Medien, wodurch die Demokratisierung und ein dauerhafter Frieden in Südsudan behindert werden.

Seit Anfang 2025 lehnt Michael Makuei Lueth Aufrufe zum Dialog öffentlich ab und verwendet in einem zunehmend angespannten Umfeld provokative und hetzerische Rhetorik. Michael Makuei Lueth hat auch die Festnahme des Ersten Vizepräsidenten Riek Machar und dessen Verbündeter verteidigt, was die Bemühungen um eine Deeskalation der Lage behindert hat.

Somit hat Michael Makuei Lueth den politischen Prozess in Südsudan behindert und ist verantwortlich für schwere Verletzungen der Menschenrechte, insbesondere der Freiheit der Meinungsäußerung.

3.2.2018"


ENDE

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