Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte dieEinstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk, EU 2025, Chemikalien - EU Bund |
Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1247 der Kommission vom 26. Juni 2025 zur Aufhebung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2024/2460 zur Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung für Metofluthrin zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 18 gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 2025/1247 vom 27.06.2025)
| Ergänzende Informationen |
| Liste zur Genehmigung/Zulassung und Nichtgenehmigung Wirkstoffe bzw. alter/neuer Wirkstoffe zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten ... (gestützt auf die VO (EU) 528/2012) |
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten 1, insbesondere auf Artikel 14 Absatz 5,
nach Anhörung des Ständigen Ausschusses für Biozidprodukte,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Metofluthrin wurde als Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 18 in Anhang I der Richtlinie 98/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 2 aufgenommen. Gemäß Artikel 86 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 galt der Wirkstoff daher als nach der genannten Verordnung unter den Bedingungen des Anhangs I der Richtlinie 98/8/EG bis zum 30. April 2021 genehmigt.
(2) Am 25. Oktober 2019 wurde gemäß Artikel 13 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 ein Antrag auf Verlängerung der Genehmigung für Metofluthrin zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 18 (im Folgenden "Antrag") gestellt. Der Antrag wurde von der zuständigen Behörde Irlands bewertet.
(3) Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2021/327 der Kommission 3 wurde das Ablaufdatum der Genehmigung für Metofluthrin zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 18 auf den 31. Oktober 2023 verschoben. Dieses Ablaufdatum wurde mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1086 der Kommission 4 auf den 31. Oktober 2024 und mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2024/2460 der Kommission 5 weiter auf den 30. April 2026 verschoben, damit ausreichend Zeit für die Prüfung des Antrags bleiben sollte.
(4) Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1248 der Kommission 6 wurde die Genehmigung für Metofluthrin (umbenannt in Epsilon-metofluthrin) zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 18 vorbehaltlich der Bedingungen im Anhang der genannten Verordnung, einschließlich des Ablaufdatums der Genehmigung, verlängert. Daher ist es angezeigt, den Durchführungsbeschluss (EU) 2024/2460 zur Verschiebung des ursprünglichen Ablaufdatums der Genehmigung für Metofluthrin aufzuheben
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2024/2460 wird aufgehoben.
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Brüssel, den 26. Juni 2025
2) Richtlinie 98/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 1998 über das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten (ABl. L 123 vom 24.04.1998 S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/1998/8/oj).
3) Durchführungsbeschluss (EU) 2021/327 der Kommission vom 23. Februar 2021 zur Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Metofluthrin zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 18 (ABl. L 64 vom 24.02.2021 S. 10, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2021/327/oj).
4) Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1086 der Kommission vom 2. Juni 2023 zur Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung für Metofluthrin zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 18 gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 144 vom 05.06.2023 S. 96, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2023/1086/oj).
5) Durchführungsbeschluss (EU) 2024/2460
(Stand: 30.06.2025)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: ab 105.- € netto
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion