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Regelwerk, EU 2025, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2025/1198 des Rates vom 12. Juni 2025 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/287 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Guatemala

(ABl. L 2025/1198 vom 12.06.2025)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2024/287 des Rates vom 12. Januar 2024 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Guatemala 1, insbesondere auf Artikel 13 Absatz 1,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 12. Januar 2024 hat der Rat die Verordnung (EU) 2024/287 angenommen.

(2) Der Rat ist nach wie vor zutiefst angesichts von Handlungen, die die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit und den friedlichen Machtwechsel in Guatemala untergraben, einschließlich durch die Instrumentalisierung des Justizsystems. Der Rat ist besonders besorgt über die anhaltenden Angriffe auf die demokratisch gewählte Regierung von Präsident Arévalo und den Missbrauch von Rechts- und Verfahrensmaßnahmen gegen gewählte Amtsträger, Menschenrechtsverteidiger, Journalisten, indigene Führungspersönlichkeiten und unabhängige Justizbeamte.

(3) Angesichts der sehr ernsten Lage ist der Rat der Auffassung, dass drei Personen und eine Organisation in die in Anhang I der Verordnung (EU) 2024/287 enthaltene Liste der natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden sollten. Die Einträge für 5 Personen sollten aktualisiert werden.

(4) Die Verordnung (EU) 2024/287 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Anhang I der Verordnung (EU) 2024/287 des Rates wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Luxemburg am 12. Juni 2025.

1) ABl. L, 2024/287, 15.1.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/287/oj.

.

Anhang

Anhang I der Verordnung (EU) 2024/287 erhält folgende Fassung:

" Anhang I
Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen gemäß Artikel 2

A. Natürliche Personen

Name Angaben zur Identität Gründe für die Aufnahme in die Liste Datum der Aufnahme in die Liste
1. María Consuelo PORRAS ARGUETa DE PORRES Funktion(en): Generalstaatsanwältin Guatemalas, Leiterin des öffentlichen Ministeriums (Ministerio Público) Guatemalas

Geburtsdatum: 23.8.1953

Staatsangehörigkeit: Guatemaltekin

Nationale Identifikationsnummer: 242159605 (Reisepass)

Geschlecht: weiblich

In ihrer Funktion als Generalstaatsanwältin Guatemalas ist María Porras Argueta De Porres (alias "Porras") als höchste Beamtin des öffentlichen Ministeriums (Ministerio Público) Guatemalas, welches der Staatsanwaltschaft entspricht, an den Versuchen beteiligt, das Ergebnis der ersten und der zweiten Runde der im Juni und August 2023 abgehaltenen Wahlen aufzuheben, auch durch fadenscheinige strafrechtliche Ermittlungen gegen das Oberste Wahlgericht, die politische Partei Movimiento Semilla und den Präsidenten Arévalo. Darüber hinaus hat die Generalstaatsanwaltschaft unter ihrer Führung willkürliche Verfahren gegen unabhängige Journalisten, Staatsanwälte, Richter und Aktivisten der Zivilgesellschaft, einschließlich indigener Führungspersönlichkeiten und Studierender, angestrengt.

María Porras Argueta De Porres ist daher verantwortlich für die Untergrabung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und des friedlichen Machtwechsels in Guatemala.

2.2.2024
2. Ángel Arnoldo PINEDAÁ VILA Funktion(en): Generalsekretär des öffentlichen Ministeriums (Ministerio Público) Guatemalas

Geburtsdatum: 10.5.1975

Staatsangehörigkeit: Guatemalteke

Nationale Identifikationsnummer: 238937186 (Reisepass)

Geschlecht: männlich

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