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Durchführungsverordnung (EU) 2025/1081 des Rates vom 26. Mai 2025 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1485 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Russland
(ABl. L 2025/1081 vom 27.05.2025)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2024/1485 des Rates vom 27. Mai 2024 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Russland 1, insbesondere auf Artikel 17 Absatz 4,
gestützt auf den Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Rat hat am 27. Mai 2024 die Verordnung (EU) 2024/1485 angenommen.
(2) Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses (GASP) 2024/1484 2 ist der Rat der Auffassung, dass die Einträge zu zwei natürlichen Personen geändert werden sollten.
(3) Die Verordnung (EU) 2024/1485 sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgende Verordnung erlassen:
Anhang IV der Verordnung (EU) 2024/1485 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Brüssel am 26. Mai 2025.
2) Beschluss (GASP) 2024/1484 des Rates vom 27. Mai 2024 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Russland (ABl. L, 2024/1484, 27.5.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/1484/oj).
| Anhang |
In Anhang IV der Verordnung (EU) 2024/1485 im Abschnitt " A. Natürliche Personen" erhalten die Einträge 11 und 18 folgende Fassung: