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Beschluss (GASP) 2025/1070 des Rates vom 26. Mai 2025 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2024/1484 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Russland
(ABl. L 2025/1070 vom 27.05.2025)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
gestützt auf den Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Am 27. Mai 2024 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2024/1484 1 angenommen.
(2) Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses (GASP) 2024/1484 sollten die darin festgelegten restriktiven Maßnahmen bis zum 28. Mai 2026 verlängert werden.
(3) Der Rat ist der Auffassung, dass die Einträge zu zwei natürlichen Personen geändert werden sollten.
(4) Der Beschluss (GASP) 2024/1484 sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Der Beschluss (GASP) 2024/1484 wird wie folgt geändert:
1. Artikel 11 erhält folgende Fassung:
" Artikel 11
Dieser Beschluss gilt bis zum 28. Mai 2026.
Dieser Beschluss wird fortlaufend überprüft. Er wird gegebenenfalls verlängert oder geändert, wenn der Rat der Auffassung ist, dass seine Ziele nicht erreicht wurden.
Die in Artikel 2 Absatz 7 genannten Ausnahmen in Bezug auf Artikel 2 Absätze 1 und 2 werden in regelmäßigen Abständen und mindestens alle zwölf Monate oder auf dringenden Antrag eines Mitgliedstaats, des Hohen Vertreters oder der Kommission infolge einer grundlegenden Änderung der Umstände überprüft."
2. Der Anhang des Beschlusses (GASP) 2024/1484 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 26. Mai 2025.
| Anhang |
Im Anhang des Beschlusses (GASP) 2024/1484 im Abschnitt " A. Natürliche Personen" erhalten die Einträge 11 und 18 folgende Fassung: