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Regelwerk, EU 2025, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Beschluss (GASP) 2025/820 des Rates vom 25. April 2025 zur Änderung des Beschlusses 2013/184/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Myanmar/Birma

(ABl. L 2025/820 vom 28.04.2025)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

gestützt auf den Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 22. April 2013 den Beschluss 2013/184/GASP 1 angenommen.

(2) Nach einer Überprüfung des Beschlusses 2013/184/GASP und angesichts der anhaltend ernsten Lage in Myanmar/Birma, einschließlich Handlungen, die die Demokratie untergraben, sowie schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen, sollten die geltenden restriktiven Maßnahmen bis zum 30. April 2026 verlängert werden.

(3) Auf der Grundlage der eingegangenen aktualisierten Informationen sollten die Einträge zu 14 Personen in der Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, im Anhang des Beschlusses 2013/184/GASP geändert werden.

(4) Der Beschluss 2013/184/GASP sollte daher entsprechend geändert werden -

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Der Beschluss 2013/184/GASP wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 12 Absatz 1 wird das Datum "30. April 2025" durch das Datum "30. April 2026" ersetzt.

2. Der Anhang wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 25. April 2025.

1) Beschluss 2013/184/GASP des Rates vom 22. April 2013 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Myanmar/Birma (ABl. L 111 vom 23.04.2013 S. 75, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2013/184(1)/oj).

.

Anhang

Im Anhang des Beschlusses 2013/184/GASP erhalten die Einträge zu den folgenden 14 Personen auf der Liste unter Abschnitt "A. Natürliche Personen gemäß Artikel 5 Absatz 1 und Artikel 6 Absatz 1" folgende Fassung:

Name Angaben zur Identität Begründung Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste
"18. Sein Win Geburtsdatum: 24.7.1956;

Geburtsort: Pyin Oo Lwin, Myanmar/Birma;

Staatsangehörigkeit: Myanmar;

Geschlecht: männlich

Generalleutnant Sein Win ist Angehöriger der Tatmadaw und ehemaliger Verteidigungsminister (vom 24. August 2015 bis 1. Februar 2021). Seit Februar 2021 ist er Vorsitzender der Myanmar War Veterans Organization (MWVO).

Am 1. Februar 2021 nahm er zusammen mit anderen Angehörigen der Tatmadaw an der Sitzung des Nationalen Rates für Verteidigung und Sicherheit teil. Diese Sitzung des Nationales Rates war verfassungswidrig, da die zivilen Mitglieder des Rates von ihr ausgeschlossen waren. Während dieser Sitzung wurde Myint Swe zum kommissarischen Präsidenten erklärt. Myint Swe hat sodann den Notstand ausgerufen und die gesetzgebende, die vollziehende und die rechtsprechende Gewalt des Staates dem Oberbefehlshaber der Nationalen Verteidigung, Min Aung Hlaing, übertragen. Hierdurch wurde gegen das Verfahren für die Ausrufung des Notstands verstoßen, da nach der Verfassung nur der Präsident befugt ist, den Notstand auszurufen.

Durch seine Teilnahme an der Sitzung des Nationalen Rates für Verteidigung und Sicherheit, während der beschlossen wurde, den Notstand auszurufen und die gesetzgebende, die vollziehende und die rechtsprechende Gewalt des Staates dem Oberbefehlshaber der Nationalen Verteidigung zu übertragen, hat Sein Win dazu beigetragen, unter Nichtanerkennung des Ergebnisses der Wahl vom 8. November 2020 die demokratisch gewählte Regierung zu stürzen. Deshalb ist er verantwortlich für die Untergrabung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Myanmar/Birma.

2018 haben die Vereinten Nationen und internationale zivilgesellschaftliche Organisationen über schwere Menschenrechtsverletzungen und schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht berichtet, die seit 2011 von den Streitkräften und den Ordnungskräften in den Bundesstaaten Kachin, Rakhine und Shan verübt wurden und gegen die Bevölkerungsgruppe der Rohingya gerichtet waren, wobei sie viele dieser Verstöße als schwerste Verbrechen nach dem Völkerrecht eingestuft haben. Sein Win war vom 24. August 2015 bis 1. Februar 2021 Verteidigungsminister und in dieser Funktion unmittelbar für diese an der Bevölkerungsgruppe der Rohingya verübten schweren Verstöße und Missbräuche verantwortlich.

22.3.2021
20. Mya Tun Oo Staatsangehörigkeit: Myanmar/Birma;

Geburtsdatum: 4.5.1961 oder 5.5.1961;

Geschlecht: männlich

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(Stand: 29.04.2025)

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