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Delegierte Verordnung (EU) 2025/417 der Kommission vom 28. November 2024 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Präzisierung der Art der Darstellung von Daten zur Transparenz durch Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen, die eine Handelsplattform für Kryptowerte betreiben
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 2025/417 vom 14.03.2025)
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2023 über Märkte für Kryptowerte und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010 und (EU) Nr. 1095/2010 sowie der Richtlinien 2013/36/EU und (EU) 2019/1937 1, insbesondere auf Artikel 76 Absatz 16 Unterabsatz 3,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Ein hohes Maß an Transparenz ist unerlässlich, um sicherzustellen, dass Anleger angemessen über das genaue Ausmaß tatsächlicher und potenzieller Transaktionen mit Kryptowerten informiert werden, die auf einer von einem Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen betriebenen Handelsplattform gehandelt werden. Dieses hohe Maß an Transparenz sollte zudem gleiche Wettbewerbsbedingungen für Handelsplattformen gewährleisten, damit der Preisfindungsprozess für einzelne Kryptowerte nicht durch eine fragmentierte Liquidität Schaden nimmt und die Anleger dadurch nicht benachteiligt werden.
(2) Damit die Anleger angemessen über Zugang, Kosten, Umfang und Funktionsweise von Handelsplattformen, die sie nutzen oder zu nutzen beabsichtigen, informiert werden, ist es wichtig, dass Handelsplattformen ihre Betriebsvorschriften auf transparente und diskriminierungsfreie Weise zur Verfügung stellen. Anleger sollten problemlos auf diese Informationen zugreifen können.
(3) Damit Anleger fundierte Entscheidungen über Aufträge oder Transaktionen im Zusammenhang mit Kryptowerten treffen können und die Marktintegrität gewahrt bleibt, sollten Handelsplattformen für Kryptowerte alle Aufträge und Transaktionen so echtzeitnah wie technisch möglich auf ihren Plattformen offenlegen. In diesem Zusammenhang ist es auch wichtig, die zu veröffentlichenden Informationen zu harmonisieren, damit die Anleger die von verschiedenen Handelsplattformen für Kryptowerte veröffentlichten Informationen nutzen, vergleichen und aggregieren können.
(4) Um faire Bedingungen für alle Arten von Anlegern - sowohl qualifizierte Anleger als auch Kleinanleger - in Bezug auf den Zugang zu Auftragsverwaltungssystemen zu gewährleisten, können Handelsplattformen für Kryptowerte direkt über ihre Handelsplattform Reserve- und Stop-Loss-Orders anbieten, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
(5) Die Distributed-Ledger-Technologie hat den Weg für innovative Strukturen auf den Handelsplattformen für Kryptowerte geebnet. Es wird oft zwischen Handelsplattformen für Kryptowerte unterschieden, die entweder außerhalb der Blockchain (off-chain) als zentralisierte Börsen (Centralised Exchanges, CEX) oder innerhalb der Blockchain (on-chain) als dezentralisierte Börsen (Decentralised Exchanges, DEX) betrieben werden, wie z.B. solche, die nach einem automatisierten Market-Maker-Modell geführt werden. CEX zeichnen sich durch eine zentralisierte Kontrolle über Handelsgeschäfte und Depotpraktiken aus. CEX verwenden in der Regel Mechanismen, die im traditionellen Finanzwesen üblich sind, einschließlich zentraler Limit-Orderbücher. DEX hingegen sind ohne einen zentralen Betreiber tätig und ermöglichen durch intelligente Verträge den direkten Handel über Distributed Ledger. Die Nutzer können beim Handel auf ihre selbstverwalteten elektronischen Geldbörsen zurückgreifen. Darüber hinaus erfordert die sich ständig weiterentwickelnde Landschaft, die auch Hybridmodelle umfasst, bei denen Elemente von CEX und DEX kombiniert werden, einen Regulierungsansatz, der sowohl präzise als auch anpassungsfähig ist. Angesichts dieser Entwicklungen ist es angezeigt, die Transparenzdatenanforderungen für diejenigen Handelssysteme zu präzisieren, die den direkten Handel über Distributed Ledger durch intelligente Verträge ermöglichen, soweit sie nicht vollständig dezentral ohne Vermittler betrieben werden und daher der Verordnung (EU) 2023/1114 unterliegen.
(Stand: 14.03.2025)
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