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Regelwerk, EU 2025, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Beschluss (GASP) 2025/346 des Rates vom 18. Februar 2025 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2020/1999 über restriktive Maßnahmen gegen schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße

(ABl. L 2025/346 vom 19.02.2025)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 7. Dezember 2020 den Beschluss (GASP) 2020/1999 1 angenommen.

(2) Die Angaben zu zwei im Anhang des Beschlusses (GASP) 2020/1999 aufgeführten Person sollten aktualisiert werden.

(3) Der Beschluss (GASP) 2020/1999 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Der Anhang des Beschlusses (GASP) 2020/1999 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu 18. Februar 2025

1) Beschluss (GASP) 2020/1999 des Rates vom 7. Dezember 2020 über restriktive Maßnahmen gegen schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße (ABl. L 410 I vom 07.12.2020 S. 13. ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2020/1999/oj).

.

Anhang

Im Anhang des Beschlusses (GASP) 2020/1999 erhalten die Einträge 80 und 105 in Abschnitt A ("Natürliche Personen") folgende Fassung:


ENDE

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