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Beschluss (GASP) 2025/346 des Rates vom 18. Februar 2025 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2020/1999 über restriktive Maßnahmen gegen schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße
(ABl. L 2025/346 vom 19.02.2025)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Rat hat am 7. Dezember 2020 den Beschluss (GASP) 2020/1999 1 angenommen.
(2) Die Angaben zu zwei im Anhang des Beschlusses (GASP) 2020/1999 aufgeführten Person sollten aktualisiert werden.
(3) Der Beschluss (GASP) 2020/1999 sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Der Anhang des Beschlusses (GASP) 2020/1999 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu 18. Februar 2025
Anhang |
Im Anhang des Beschlusses (GASP) 2020/1999 erhalten die Einträge 80 und 105 in Abschnitt A ("Natürliche Personen") folgende Fassung:
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ENDE |
(Stand: 21.02.2025)
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