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Beschluss (GASP) 2025/338 des Rates vom 18. Februar 2025 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/266 über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die illegale Anerkennung, Besetzung oder Annexion bestimmter nicht von der Regierung kontrollierter ukrainischer Gebiete durch die Russische Föderation
(ABl. L 2025/338 vom 19.02.2025)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Am 23. Februar 2022 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2022/266 1 angenommen.
(2) In seinen Schlussfolgerungen vom 19. Dezember 2024 hat der Europäische Rat Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine, der eine offenkundige Verletzung der Charta der Vereinten Nationen darstellt, erneut entschieden verurteilt und hat seine Entschlossenheit bekräftigt, der Ukraine und ihrer Bevölkerung weiterhin so lange und so intensiv wie nötig politische, finanzielle, wirtschaftliche, humanitäre, militärische und diplomatische Hilfe zu leisten.
(3) Solange die rechtswidrigen Handlungen der Russischen Föderation weiterhin gegen grundlegende Regeln des Völkerrechts, insbesondere gegen das in Artikel 2 Absatz 4 der Charta der Vereinten Nationen verankerte Verbot der Anwendung von Gewalt, oder gegen das humanitäre Völkerrecht verstoßen, ist es angezeigt, alle von der Union verhängten Maßnahmen aufrechtzuerhalten.
(4) Der Beschluss (GASP) 2022/266 sollte auf Grundlage einer Überprüfung bis zum 24. Februar 2026 verlängert werden.
(5) Der Beschluss (GASP) 2022/266 sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgenden Beschluss erlassen:
In Artikel 10 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2022/266 wird das Datum "24. Februar 2025" durch das Datum "24. Februar 2026" ersetzt.
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 18. Februar 2025.
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ENDE |
(Stand: 19.02.2025)
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