Regelwerk, EU 2025

VO (EU) 2025/311
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Artikel 1 Gegenstand

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

Artikel 3 Erhebungen im Gebiet der Union zu den spezifizierten Schädlingen

Artikel 4 Notfallpläne für prioritäre Schädlinge

Artikel 5 Einrichtung von abgegrenzten Gebieten

Artikel 6 Ausnahmeregelungen für die Einrichtung von abgegrenzten Gebieten

Artikel 7 Erhebungen in abgegrenzten Gebieten

Artikel 8 Aufhebung der abgegrenzten Gebiete

Artikel 9 Tilgungsmaßnahmen

Artikel 10 Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung des spezifizierten Schädlings

Artikel 11 Inkrafttreten und Geltungsbeginn

Anhang I Liste der Wirte für jede Art des spezifizierten Schädlings

Anhang II Meldebogen für die Ergebnisse der gemäß Artikel 7 durchgeführten Erhebungen

Teil A
Meldebogen für die Ergebnisse der jährlichen Erhebungen

Teil B