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Beschluss (GASP) 2025/155 des Rates vom 27. Januar 2025 zur Änderung des Beschlusses 2011/72/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Tunesien
(ABl. L 2025/155 vom 28.01.2025)
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Rat hat am 31. Januar 2011 den Beschluss 2011/72/GASP 1 angenommen.
(2) Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses 2011/72/GASP sollten die darin enthaltenen restriktiven Maßnahmen bis zum 31. Januar 2026 verlängert werden.
(3) Der Beschluss 2011/72/GASP sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Artikel 5 Absatz 1 des Beschlusses 2011/72/GASP erhält folgende Fassung:
"1. Dieser Beschluss gilt bis zum 31. Januar 2026."
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 27. Januar 2025.
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ENDE |
(Stand: 30.01.2025)
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