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Regelwerk, EU 2025, Lebensmittel - EU Bund

Delegierte Verordnung (EU) 2025/83 der Kommission vom 17. Januar 2025 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1237 hinsichtlich bestimmter Berichtspflichten in Mitteilungen über Hanf

(ABl. L 2025/83 vom 31.03.2025)


Ergänzende Informationen
Liste zur Ergänzung/mit Durchführungsbestimmungen der VO (EU) 1308/2013 in Bezug auf die/hinsichtlich ...

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007 des Rates 1, insbesondere auf Artikel 223 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Berichtspflichten spielen bei der Sicherstellung der ordnungsgemäßen Überwachung und Durchsetzung der Rechtsvorschriften eine wichtige Rolle. Es ist jedoch wichtig, diese Anforderungen zu straffen, um sicherzustellen, dass sie den Zweck erfüllen, für den sie bestimmt waren, und um den Verwaltungsaufwand zu begrenzen.

(2) Die Delegierte Verordnung (EU) 2016/1237 der Kommission 2 ergänzt die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 in Bezug auf die Regelung über Lizenzen für landwirtschaftliche Erzeugnisse, einschließlich des Verzeichnisses der Erzeugnisse, für die eine Ein- oder Ausfuhrlizenz vorzulegen ist.

(3) In Artikel 8 Buchstabe c der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1237 sind Art und Typ der in Bezug auf Hanf zu übermittelnden Angaben festgelegt. Insbesondere werden unter anderem die Verpflichtungen der Mitgliedstaaten festgelegt, der Kommission die erlassenen Bestimmungen über Einfuhrlizenzen für Hanferzeugnisse mitzuteilen und die Kommission über die Sanktionen oder Maßnahmen zu unterrichten, die infolge festgestellter Unregelmäßigkeiten verhängt bzw. unternommen wurden. Um den Verwaltungsaufwand für Mitgliedstaaten zu verringern und angesichts der Tatsache, dass es nicht erforderlich ist, eine Verpflichtung zur systematischen und jährlichen Übermittlung dieser Angaben aufzuerlegen, die die Mitgliedstaaten der Kommission auf Anfrage zur Verfügung stellen können, sollten diese Berichtspflichten daher nicht mehr verlangt werden. Dies steht im Einklang mit der Mitteilung der Kommission "Langfristige Wettbewerbsfähigkeit der EU: Blick über 2030 hinaus" 3.

(4) Die Delegierte Verordnung (EU) 2016/1237 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

In Artikel 8 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1237 erhält Buchstabe c folgende Fassung:

"c) in Bezug auf Hanf die zuständigen Kontrollstellen gemäß Artikel 17 Absatz 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1239;".

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 17. Januar 2025

1) ABl. L 347 vom 20.12.2013 S. 671, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2013/1308/oj.

2) Delegierte Verordnung (EU) 2016/1237 der Kommission vom 18. Mai 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Durchführungsbestimmungen für die Regelung über Ein- und Ausfuhrlizenzen und zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Vorschriften über die Freigabe und den Verfall der für solche Lizenzen geleisteten Sicherheiten sowie zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 2535/2001, (EG) Nr. 1342/2003, (EG) Nr. 2336/2003, (EG) Nr. 951/2006, (EG) Nr. 341/2007 und (EG) Nr. 382/2008 der Kommission und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 2390/98, (EG) Nr. 1345/2005, (EG) Nr. 376/2008 und (EG) Nr. 507/2008 der Kommission (ABl. L 206 vom 30.07.2016 S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2016/1237/oj).

3) Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - langfristige Wettbewerbsfähigkeit der EU: Blick über 2030 hinaus (COM(2023) 168 final vom 16.03.2023).


ENDE

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