Regelwerk, EU 2025

VO (EU) 2025/40
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Bek. C/2025/946

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1 Gegenstand

Artikel 2 Anwendungsbereich

Artikel 3 Begriffsbestimmungen

Artikel 4 Freier Verkehr

Kapitel II
Nachhaltigkeitsanforderungen

Artikel 5 Anforderungen für Stoffe in Verpackungen

Artikel 6 Recyclingfähige Verpackungen

Artikel 7 Mindestrezyklatanteil in Kunststoffverpackungen

Artikel 8 Biobasierte Rohstoffe in Kunststoffverpackungen

Artikel 9 Kompostierbare Verpackungen

Artikel 10 Minimierung von Verpackungen

Artikel 11 Wiederverwendbare Verpackungen

Kapitel III
Etikettierungs-, Kennzeichnungs- und Informationsanforderungen

Artikel 12 Kennzeichnung von Verpackungen

Artikel 13 Kennzeichnung von Abfallbehältern für die Sammlung von Verpackungsabfällen

Artikel 14 Umweltaussagen

Kapitel IV
Allgemeine Pflichten

Artikel 15 Pflichten der Erzeuger

Artikel 16 Informationspflichten der Lieferanten von Verpackungen oder Verpackungsmaterialien

Artikel 17 Bevollmächtigte

Artikel 18 Pflichten der Importeure

Artikel 19 Pflichten der Vertreiber

Artikel 20 Pflichten der Fulfilment-Dienstleister

Artikel 21 Fälle, in denen die Pflichten der Erzeuger auch für Importeure und Vertreiber gelten

Artikel 22 Identifizierung der Wirtschaftsakteure

Artikel 23 Informationspflichten der Verpackungsabfallbewirtschafter

Kapitel V
Pflichten der Wirtschaftsakteure zur Verringerung von Verpackungen und Verpackungsabfällen

Artikel 24 Verpflichtungen im Zusammenhang mit übermäßigen Verpackungen

Artikel 25 Beschränkungen hinsichtlich der Verwendung bestimmter Verpackungsformate

Artikel 26 Verpflichtungen im Zusammenhang mit wiederverwendbaren Verpackungen

Artikel 27 Verpflichtungen im Zusammenhang mit Wiederverwendungssystemen

Artikel 28 Pflichten im Zusammenhang mit der Wiederbefüllung

Artikel 29 Wiederverwendungsziele

Artikel 30 Vorschriften für die Berechnung der Erreichung der Wiederverwendungsziele

Artikel 31 Berichterstattung über Wiederverwendungsziele an die zuständigen Behörden

Artikel 32 Wiederbefüllungsverpflichtung für das Gastgewerbe, das Getränke oder Speisen zum Mitnehmen anbietet

Artikel 33 Verpflichtendes Wiederverwendungsangebot für das Gastgewerbe, das Getränke oder Speisen zum Mitnehmen anbietet

Kapitel VI
Kunststofftragetaschen

Artikel 34 Kunststofftragetaschen

Kapitel VII
Konformität von Verpackungen

Artikel 35 Prüf-, Mess- und Berechnungsmethoden

Artikel 36 Konformitätsvermutung

Artikel 37 Gemeinsame Spezifikationen

Artikel 38 Konformitätsbewertungsverfahren

Artikel 39 EU-Konformitätserklärung

Kapitel VIII
Bewirtschaftung von Verpackungen und Verpackungsabfällen

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 40 Zuständige Behörde

Artikel 41 Frühwarnbericht

Artikel 42 Abfallbewirtschaftungspläne und Abfallvermeidungsprogramme

Abschnitt 2
Abfallvermeidung

Artikel 43 Vermeidung von Verpackungsabfällen

Abschnitt 3
Herstellerregister und erweiterte Herstellerverantwortung

Artikel 44 Herstellerregister

Artikel 45 Erweiterte Herstellerverantwortung

Artikel 46 Organisation für Herstellerverantwortung

Artikel 47 Zulassung zur Erfüllung der erweiterten Herstellerverantwortung

Abschnitt 4
Rücknahme- und Sammelsysteme sowie Pfand- und Rücknahmesysteme

Artikel 48 Rücknahme- und Sammelsysteme

Artikel 49 Verbindliche Sammlung

Artikel 50 Pfand- und Rücknahmesysteme

Abschnitt 5
Wiederverwendung und Wiederbefüllung

Artikel 51 Wiederverwendung und Wiederbefüllung

Abschnitt 6
Recyclingziele und Förderung des Recyclings

Artikel 52 Recyclingziele und Förderung des Recyclings

Artikel 53 Vorschriften für die Berechnung der Erreichung der Recyclingziele

Artikel 54 Vorschriften für die Berechnung der Erreichung der Recyclingziele unter Einbeziehung der Wiederverwendung

Abschnitt 7
Information und Berichterstattung

Artikel 55 Informationen über die Vermeidung und Bewirtschaftung von Verpackungsabfällen

Artikel 56 Berichterstattung an die Kommission

Artikel 57 Datenbanken über Verpackungen

Kapitel IX
Schutzklauselverfahren

Artikel 58 Verfahren auf nationaler Ebene zum Umgang mit Verpackungen, mit denen ein Risiko verbunden ist

Artikel 59 Schutzklauselverfahren der Union

Artikel 60 Konforme Verpackungen, die ein Risiko bergen

Artikel 61 Kontrollen von Verpackungen, die auf den Unionsmarkt gelangen

Artikel 62 Formale Nichtkonformität

Kapitel X
Umweltorientierte Auftragsvergabe

Artikel 63 Umweltorientierte Auftragsvergabe

Kapitel XI
Übertragene Befugnisse und Ausschussverfahren

Artikel 64 Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 65 Ausschussverfahren

Kapitel XII
Änderungen

Artikel 66 Änderung der Verordnung (EU) 2019/1020

Artikel 67 Änderung der Richtlinie (EU) 2019/904

Kapitel XIII
Schlussbestimmungen

Artikel 68 Sanktionen

Artikel 69 Evaluierung

Artikel 70 Aufhebung und Übergangsbestimmungen

Artikel 71 Inkrafttreten und Anwendung

Anhang I Indikative Liste von Gegenständen, die unter die Begriffsbestimmung für Verpackungen nach Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 fallen

Anhang II Kategorien und Parameter für die Bewertung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen

Tabelle 1 Indikative Liste der Verpackungsmaterialien, -arten und -kategorien gemäß Artikel 6

Tabelle 2 Indikative Liste der Verpackungsmaterialien und -kategorien gemäß Artikel 6

Tabelle 3 Leistungsstufen für die Recyclingfähigkeit

Tabelle 4 Nicht erschöpfende Liste von Parametern für die Festlegung von Kriterien für die recyclinggerechte Gestaltung gemäß Artikel 6

Anhang III Kompostierbare Verpackungen

Anhang IV Methode für die Bewertung der Minimierung von Verpackungen

Teil A
Leistungskriterien

Teil B
Bewertungsmethode und Bestimmung des Mindestvolumens und -gewichts von Verpackungen

Anhang V Beschränkungen hinsichtlich der Verwendung bestimmter Verpackungsformate

Anhang VI Anforderungen für Wiederverwendungssysteme und Wiederbefüllungsstationen

Teil A
Anforderungen für Wiederverwendungssysteme

1. Allgemeine Anforderungen für Wiederverwendungssysteme

2. Anforderungen für geschlossene Kreislaufsysteme

3. Anforderungen für offene Kreislaufsysteme

Teil B
Rekonditionierung

Teil C
Anforderungen für die Wiederbefüllung

Anhang VII Konformitätsbewertungsverfahren

Modul A
Interne Fertigungskontrolle

Anhang VIII EU-Konformitätserklärung Nr.1...

Anhang IX Angaben in Bezug auf die Registrierung und Berichterstattung an das Register nach Artikel 44

Teil A
Bei der Registrierung zu übermittelnde Angaben

Teil B
Für die Berichterstattung zu übermittelnde Angaben

Tabelle 1

Anhang X Mindestanforderungen für Pfand- und Rücknahmesysteme

Anhang XI
Nach Artikel 52 Absatz 2 Buchstabe d vorzulegender Umsetzungsplan

Anhang XII Von den Mitgliedstaaten in ihre Datenbanken über Verpackungsabfälle einzugebende Daten (gemäß den nachstehend aufgeführten Tabellen 1 bis 4)

Tabelle 1: Masse der im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats erzeugten Verpackungen (Verkaufs-, Um- und Transportverpackungen) (in Tonnen)

Tabelle 2: Gesamtmasse der erstmals im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats bereitgestellten wiederverwendbaren Verpackungen (Verkaufs-, Um- und Transportverpackungen)

Tabelle 3: Masse je Verpackungskategorie gemäß Anhang II Tabelle 2 von: Verpackungen, die erstmals im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats bereitgestellt werden; Verpackungen, aus denen Produkte von einem Hersteller ausgepackt wurden, ohne dass dieser Endabnehmer ist; erzeugten Verpackungsabfällen; und im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats entsorgten, verwerteten und recycelten oder exportierten Verpackungsabfällen

Tabelle 4: Menge der sehr leichten Kunststofftragetaschen, leichten Kunststofftragetaschen, dicken Kunststofftragetaschen und sehr dicken Kunststofftragetaschen pro Kopf, die im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats verbraucht werden

Tabelle 5: Quote der getrennten Sammlung von Verpackungsformaten, die unter Pfand- und Rücknahmesysteme gemäß Artikel 50 Absatz 1 fallen

Anhang XIII