VO (EU) 2025/40
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Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Anwendungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Freier Verkehr
Kapitel II
Nachhaltigkeitsanforderungen
Artikel 5 Anforderungen für Stoffe in Verpackungen
Artikel 6 Recyclingfähige Verpackungen
Artikel 7 Mindestrezyklatanteil in Kunststoffverpackungen
Artikel 8 Biobasierte Rohstoffe in Kunststoffverpackungen
Artikel 9 Kompostierbare Verpackungen
Artikel 10 Minimierung von Verpackungen
Artikel 11 Wiederverwendbare Verpackungen
Kapitel III
Etikettierungs-, Kennzeichnungs- und Informationsanforderungen
Artikel 12 Kennzeichnung von Verpackungen
Artikel 13 Kennzeichnung von Abfallbehältern für die Sammlung von Verpackungsabfällen
Artikel 14 Umweltaussagen
Kapitel IV
Allgemeine Pflichten
Artikel 15 Pflichten der Erzeuger
Artikel 16 Informationspflichten der Lieferanten von Verpackungen oder Verpackungsmaterialien
Artikel 17 Bevollmächtigte
Artikel 18 Pflichten der Importeure
Artikel 19 Pflichten der Vertreiber
Artikel 20 Pflichten der Fulfilment-Dienstleister
Artikel 21 Fälle, in denen die Pflichten der Erzeuger auch für Importeure und Vertreiber gelten
Artikel 22 Identifizierung der Wirtschaftsakteure
Artikel 23 Informationspflichten der Verpackungsabfallbewirtschafter
Kapitel V
Pflichten der Wirtschaftsakteure zur Verringerung von Verpackungen und Verpackungsabfällen
Artikel 24 Verpflichtungen im Zusammenhang mit übermäßigen Verpackungen
Artikel 25 Beschränkungen hinsichtlich der Verwendung bestimmter Verpackungsformate
Artikel 26 Verpflichtungen im Zusammenhang mit wiederverwendbaren Verpackungen
Artikel 27 Verpflichtungen im Zusammenhang mit Wiederverwendungssystemen
Artikel 28 Pflichten im Zusammenhang mit der Wiederbefüllung
Artikel 29 Wiederverwendungsziele
Artikel 30 Vorschriften für die Berechnung der Erreichung der Wiederverwendungsziele
Artikel 31 Berichterstattung über Wiederverwendungsziele an die zuständigen Behörden
Artikel 32 Wiederbefüllungsverpflichtung für das Gastgewerbe, das Getränke oder Speisen zum Mitnehmen anbietet
Artikel 33 Verpflichtendes Wiederverwendungsangebot für das Gastgewerbe, das Getränke oder Speisen zum Mitnehmen anbietet
Kapitel VI
Kunststofftragetaschen
Artikel 34 Kunststofftragetaschen
Kapitel VII
Konformität von Verpackungen
Artikel 35 Prüf-, Mess- und Berechnungsmethoden
Artikel 36 Konformitätsvermutung
Artikel 37 Gemeinsame Spezifikationen
Artikel 38 Konformitätsbewertungsverfahren
Artikel 39 EU-Konformitätserklärung
Kapitel VIII
Bewirtschaftung von Verpackungen und Verpackungsabfällen
Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
Artikel 40 Zuständige Behörde
Artikel 41 Frühwarnbericht
Artikel 42 Abfallbewirtschaftungspläne und Abfallvermeidungsprogramme
Abschnitt 2
Abfallvermeidung
Artikel 43 Vermeidung von Verpackungsabfällen
Abschnitt 3
Herstellerregister und erweiterte Herstellerverantwortung
Artikel 44 Herstellerregister
Artikel 45 Erweiterte Herstellerverantwortung
Artikel 46 Organisation für Herstellerverantwortung
Artikel 47 Zulassung zur Erfüllung der erweiterten Herstellerverantwortung
Abschnitt 4
Rücknahme- und Sammelsysteme sowie Pfand- und Rücknahmesysteme
Artikel 48 Rücknahme- und Sammelsysteme
Artikel 49 Verbindliche Sammlung
Artikel 50 Pfand- und Rücknahmesysteme
Abschnitt 5
Wiederverwendung und Wiederbefüllung
Artikel 51 Wiederverwendung und Wiederbefüllung
Abschnitt 6
Recyclingziele und Förderung des Recyclings
Artikel 52 Recyclingziele und Förderung des Recyclings
Artikel 53 Vorschriften für die Berechnung der Erreichung der Recyclingziele
Artikel 54 Vorschriften für die Berechnung der Erreichung der Recyclingziele unter Einbeziehung der Wiederverwendung
Abschnitt 7
Information und Berichterstattung
Artikel 55 Informationen über die Vermeidung und Bewirtschaftung von Verpackungsabfällen
Artikel 56 Berichterstattung an die Kommission
Artikel 57 Datenbanken über Verpackungen
Kapitel IX
Schutzklauselverfahren
Artikel 58 Verfahren auf nationaler Ebene zum Umgang mit Verpackungen, mit denen ein Risiko verbunden ist
Artikel 59 Schutzklauselverfahren der Union
Artikel 60 Konforme Verpackungen, die ein Risiko bergen
Artikel 61 Kontrollen von Verpackungen, die auf den Unionsmarkt gelangen
Artikel 62 Formale Nichtkonformität
Kapitel X
Umweltorientierte Auftragsvergabe
Artikel 63 Umweltorientierte Auftragsvergabe
Kapitel XI
Übertragene Befugnisse und Ausschussverfahren
Artikel 64 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 65 Ausschussverfahren
Kapitel XII
Änderungen
Artikel 66 Änderung der Verordnung (EU) 2019/1020
Artikel 67 Änderung der Richtlinie (EU) 2019/904
Kapitel XIII
Schlussbestimmungen
Artikel 68 Sanktionen
Artikel 69 Evaluierung
Artikel 70 Aufhebung und Übergangsbestimmungen
Artikel 71 Inkrafttreten und Anwendung
Anhang I Indikative Liste von Gegenständen, die unter die Begriffsbestimmung für Verpackungen nach Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 fallen
Anhang II Kategorien und Parameter für die Bewertung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen
Tabelle 1 Indikative Liste der Verpackungsmaterialien, -arten und -kategorien gemäß Artikel 6
Tabelle 2 Indikative Liste der Verpackungsmaterialien und -kategorien gemäß Artikel 6
Tabelle 3 Leistungsstufen für die Recyclingfähigkeit
Tabelle 4 Nicht erschöpfende Liste von Parametern für die Festlegung von Kriterien für die recyclinggerechte Gestaltung gemäß Artikel 6
Anhang III Kompostierbare Verpackungen
Anhang IV Methode für die Bewertung der Minimierung von Verpackungen
Teil A
Leistungskriterien
Teil B
Bewertungsmethode und Bestimmung des Mindestvolumens und -gewichts von Verpackungen
Anhang V Beschränkungen hinsichtlich der Verwendung bestimmter Verpackungsformate
Anhang VI Anforderungen für Wiederverwendungssysteme und Wiederbefüllungsstationen
Teil A
Anforderungen für Wiederverwendungssysteme
1. Allgemeine Anforderungen für Wiederverwendungssysteme
2. Anforderungen für geschlossene Kreislaufsysteme
3. Anforderungen für offene Kreislaufsysteme
Teil B
Rekonditionierung
Teil C
Anforderungen für die Wiederbefüllung
Anhang VII Konformitätsbewertungsverfahren
Modul A
Interne Fertigungskontrolle
Anhang VIII EU-Konformitätserklärung Nr.1...
Anhang IX Angaben in Bezug auf die Registrierung und Berichterstattung an das Register nach Artikel 44
Teil A
Bei der Registrierung zu übermittelnde Angaben
Teil B
Für die Berichterstattung zu übermittelnde Angaben
Anhang X Mindestanforderungen für Pfand- und Rücknahmesysteme
Anhang XI
Nach Artikel 52 Absatz 2 Buchstabe d vorzulegender Umsetzungsplan
Anhang XII Von den Mitgliedstaaten in ihre Datenbanken über Verpackungsabfälle einzugebende Daten (gemäß den nachstehend aufgeführten Tabellen 1 bis 4)
Tabelle 1: Masse der im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats erzeugten Verpackungen (Verkaufs-, Um- und Transportverpackungen) (in Tonnen)
Tabelle 2: Gesamtmasse der erstmals im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats bereitgestellten wiederverwendbaren Verpackungen (Verkaufs-, Um- und Transportverpackungen)
Tabelle 3: Masse je Verpackungskategorie gemäß Anhang II Tabelle 2 von: Verpackungen, die erstmals im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats bereitgestellt werden; Verpackungen, aus denen Produkte von einem Hersteller ausgepackt wurden, ohne dass dieser Endabnehmer ist; erzeugten Verpackungsabfällen; und im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats entsorgten, verwerteten und recycelten oder exportierten Verpackungsabfällen
Tabelle 4: Menge der sehr leichten Kunststofftragetaschen, leichten Kunststofftragetaschen, dicken Kunststofftragetaschen und sehr dicken Kunststofftragetaschen pro Kopf, die im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats verbraucht werden
Tabelle 5: Quote der getrennten Sammlung von Verpackungsformaten, die unter Pfand- und Rücknahmesysteme gemäß Artikel 50 Absatz 1 fallen