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Regelwerk, EU 2025, Wirtschaft/Finanzwesen - EU Bund

Richtlinie (EU) 2025/1 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2024 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen und zur Änderung der Richtlinien 2002/47/EG, 2004/25/EG, 2007/36/EG, 2014/59/EU und (EU) 2017/1132 sowie der Verordnungen (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 648/2012, (EU) Nr. 806/2014 und (EU) 2017/1129

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 2025/1 vom 08.01.2025)



Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 114,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,

nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses 1,

gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Eine Notlage von Versicherungsunternehmen kann erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaft und das soziale Wohlergehen in den Mitgliedstaaten haben, wenn sie zu einer Beeinträchtigung des Schutzes von Versicherungsnehmern, Begünstigten oder Geschädigten führt. Angesichts der Rolle von Rückversicherungsunternehmen in der Wirtschaft, ihrer Verflechtung mit Erstversicherungsunternehmen und den Finanzmärkten im Allgemeinen sowie des relativ konzentrierten Rückversicherungsmarkts ist ein geeigneter Rahmen erforderlich, um eine Notlage oder einen Ausfall solcher Unternehmen in geordneter Weise bewältigen zu können. Deshalb sollte die Sanierung und Abwicklung von Primärversicherungs- und Rückversicherungsunternehmen angegangen werden, wobei ihre jeweiligen Besonderheiten berücksichtigt werden sollten.

(2) Die globale Finanzkrise von 2008 hat die Schwachstellen und die Verflechtungen innerhalb des Finanzsektors offenbart. Die Notlagen und Ausfälle schienen unter anderem mit der Entwicklung der Finanzmärkte und den spezifischen Eigenschaften von Versicherungs- oder Rückversicherungsaktivitäten in ursächlichem Zusammenhang zu stehen. Als größte Probleme der Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen werden in dieser Hinsicht häufig versicherungstechnische Risiken (d. h. eine unzureichende Schadenrückstellung), Fehlbepreisungen (d. h. unterschätzte Prämien), ein schlechtes Aktiv-Passiv-Management und Investitionsverluste genannt. In diesem Zusammenhang wurden Steuergelder dafür verwendet, die verschlechterte Finanzlage verschiedener Versicherungsunternehmen wieder zu verbessern. Wenngleich mit der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 3 auf eine Stärkung des Finanzsystems in der Union und der Widerstandsfähigkeit von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen abgezielt wurde, wurde die Möglichkeit eines Ausfalls solcher Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen nicht vollständig ausgeschlossen. Eine hohe Marktvolatilität und anhaltend niedrige Zinssätze könnten sich besonders nachteilig auf die Rentabilität und Solvabilität von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen auswirken. Aufgrund der Anfälligkeit von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen gegenüber Markt- und Wirtschaftsentwicklungen ist daher besondere Vorsicht geboten und ein angemessener Rahmen erforderlich, damit potenzielle Verschlechterungen der Finanzlage solcher Unternehmen - auch präventiv - gehandhabt werden können. Jüngst zeigten einige Ausfälle und Beinahe-Ausfälle, insbesondere grenzüberschreitender Art, Schwächen des derzeitigen Rahmens auf, die es im Interesse einer angemessenen Organisation des geordneten Marktaustritts von Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen zu beheben gilt.

(3) Tätigkeiten, Dienstleistungen oder Geschäfte von Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen, die nicht ohne Weiteres innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens und zu vertretbaren Kosten für Versicherungsnehmer, Begünstigte oder Geschädigte substituierbar sind, sind als kritische Funktionen anzusehen, die fortgeführt werden müssen. Solche Tätigkeiten, Dienstleistungen oder Geschäfte können auf Unionsebene, auf nationaler oder auf regionaler Ebene kritische Funktionen darstellen. Die Gewährleistung der Kontinuität des Versicherungs- oder Rückversicherungsschutzes ist der Liquidation eines ausfallenden Unternehmens in vielen Fällen vorzuziehen, da diese Kontinuität für Versicherungsnehmer, Begünstigte oder Geschädigte die günstigste Option darstellt. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, dass geeignete Instrumente zur Verfügung stehen, um Ausfällen vorzubeugen und - im Falle von Ausfällen - die negativen Auswirkungen durch die Wahrung der Kontinuität dieser kritischen Funktionen gering zu halten.

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(Stand: 16.01.2025)

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