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Erläuterungen C/2024/7254 zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union
C/2024/7254
(ABl. C, C/2024/7254 vom 04.12.2024)
Gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates 1 werden die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union 2 wie folgt geändert:
Auf Seite 38 werden in der Erläuterung zu den KN-Unterpositionen " 0403 10 11 bis 0403 10 99 Joghurt" die KN-Codes " 0403 10 11 bis 0403 10 99" durch die KN-Codes " 0403 20 11 bis 0403 20 99" ersetzt.
Auf Seite 39 erhält in der Erläuterung zu den KN-Unterpositionen " 0403 90 11 bis 0403 90 99 andere" Absatz 1 folgende Fassung:
"Siehe die Erläuterung zu den Unterpositionen 0403 20 11 bis 0403 20 99."
2) ABl. C 119 vom 29.03.2019 S. 1.
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ENDE |
(Stand: 17.01.2025)
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