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Regelwerk, EU 2024, Zoll - EU Bund

Erläuterungen C/2024/7254 zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union

C/2024/7254
(ABl. C, C/2024/7254 vom 04.12.2024)



Gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates 1 werden die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union 2 wie folgt geändert:

Auf Seite 38 werden in der Erläuterung zu den KN-Unterpositionen " 0403 10 11 bis 0403 10 99 Joghurt" die KN-Codes " 0403 10 11 bis 0403 10 99" durch die KN-Codes " 0403 20 11 bis 0403 20 99" ersetzt.

Auf Seite 39 erhält in der Erläuterung zu den KN-Unterpositionen " 0403 90 11 bis 0403 90 99 andere" Absatz 1 folgende Fassung:

"Siehe die Erläuterung zu den Unterpositionen 0403 20 11 bis 0403 20 99."

1) Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif (ABl. L 256 vom 07.09.1987 S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/1987/2658/oj).

2) ABl. C 119 vom 29.03.2019 S. 1.


ENDE

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