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Tätigkeitsbericht der Beauftragten für die Kontrolle der Verfahrensgarantien - 2023
(C/2024/5673)
(ABl. C, C/2024/5673 vom 23.09.2024, ber. C/2024/90081)
Dies ist der zweite Jahresbericht über meine Tätigkeit als Beauftragte für die Kontrolle der Verfahrensgarantien (im Folgenden "Kontrollbeauftragte"). Im Rahmen der OLAF-Verordnung bin ich mit der Bearbeitung von Beschwerden von Betroffenen über die Einhaltung der Verfahrensgarantien durch das OLAF sowie über angebliche Verstöße gegen die für die Untersuchungen des OLAF geltenden Vorschriften betraut. Dies schließt mögliche Verstöße gegen Verfahrensvorschriften und Grundrechte ein.
Bis zur Schaffung der Stelle des bzw. der Kontrollbeauftragten vor zwei Jahren hatten Personen, die Gegenstand einer OLAF-Untersuchung waren, keine Möglichkeit, sich über die Vorgehensweise bei der Untersuchung durch das OLAF zu beschweren, außer durch eine Beschwerde beim Europäischen Bürgerbeauftragten wegen Missständen in der Verwaltungstätigkeit oder durch den Versuch, die außervertragliche Haftung der Kommission unter sehr strengen Bedingungen auszulösen.
Um diesen Mangel zu beheben, wird mit der Änderung der OLAF-Verordnung jedem Betroffenen die Möglichkeit eingeräumt, sich mit einer Beschwerde an den bzw. die Kontrollbeauftragte(n) zu wenden, indem ein geeignetes Beschwerdeverfahren geschaffen wird.
Mit diesem neu geschaffenen verwaltungsrechtlichen Rechtsbehelf passt der bzw. die Kontrollbeauftragte die Grundsätze eines wirksamen gerichtlichen Schutzes allmählich aber stetig an die Grundsätze eines wirksamen verwaltungsrechtlichen Schutzes an. Der bzw. die Kontrollbeauftragte berücksichtigt stets die besonderen Verfahrensgarantien, die für die Tätigkeiten des OLAF gelten, sowie die Charta der Grundrechte der EU, die allgemeinen Rechtsgrundsätze und die Rechtsprechung der EU-Gerichte 1, die für die Untersuchungen des OLAF gelten.
Für den bzw. die Kontrollbeauftragte(n) ist es wichtig, dass das Beschwerdeverfahren nicht nur für die Betroffenen zu einem wirksamen Rechtsbehelf wird, sondern auch dazu beiträgt, die Transparenz der Tätigkeiten des OLAF zu erhöhen. Zwar ist eine effiziente und wirksame Betrugsbekämpfungsbehörde, die in der Lage ist, die finanziellen Interessen der EU zu schützen, unabdingbar für die EU und die Steuerzahler, doch es ist ebenso wichtig, dass die Untersuchungen des OLAF zu möglichen Betrugsfällen unter vollständiger Einhaltung der Grundrechte und Verfahrensgarantien durchgeführt werden.
Um die Rolle des bzw. der Kontrollbeauftragten und die Grenzen dieser neuen Funktion besser nachvollziehen zu können, darf man nicht vergessen, dass der bzw. die Kontrollbeauftragte nicht als Richter bzw. Richterin fungiert, der bzw. die die Rechtmäßigkeit der Entscheidungen und Handlungen des OLAF prüft. Seine bzw. ihre Aufgabe ist es, Lösungen für die von den Beschwerdeführenden aufgeworfenen Fragen zu finden und vorzuschlagen sowie durch diese Lösungsvorschläge und schließlich Empfehlungen an den OLAF-Generaldirektor die fraglichen Sachverhalte zu bereinigen und die Verwaltungs- und Untersuchungspraxis des OLAF auf zukunftsorientierte Weise zu verbessern.
Ich hoffe, dass dieser Bericht dazu beitragen wird, das Bewusstsein für die Art von Fragen zu schärfen, die den Beschwerden der Betroffenen zugrunde liegen, und gleichzeitig die Rechenschaftspflicht des OLAF und das Vertrauen der Menschen in die Systeme, die die EU zur Betrugsbekämpfung eingerichtet hat, zu stärken.
Ich freue mich, berichten zu können, dass wir alle unsere Ziele im Jahr 2023 erreicht haben, obwohl die Zahl der eingegangenen Beschwerden gestiegen ist und das Sekretariat des Überwachungsausschusses personell stark unterbesetzt ist. In diesem Zusammenhang bin ich dankbar für die rechtliche Unterstützung, die mir das Sekretariat gewährt hat.
In diesem Bericht erfahren Sie mehr über unsere Arbeit und die Ergebnisse, die wir mit dem Beschwerdeverfahren erzielt haben.
Ich bin davon überzeugt, dass das Beschwerdeverfahren inzwischen zu einem wichtigen Sicherheitsinstrument für die von Untersuchungen Betroffenen geworden ist, mit dem sichergestellt wird, dass die Tätigkeiten des OLAF mit den einschlägigen Verfahrensgarantien und Untersuchungsvorschriften im Einklang stehen.
Prof. Dr. Julia LAFFRANQUE
Beauftragte für die Kontrolle der Verfahrensgarantien
1. Auftrag und Mandat des bzw. der Kontrollbeauftragten
Die Funktion des bzw. der Beauftragten für die Kontrolle der Verfahrensgarantien wurde durch die Verordnung (EU, Euratom) 2020/2223 des Europäischen Parlaments und des Rates 2 zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates 3 ( OLAF-Verordnung) geschaffen, um die Verfahrensgarantien und Grundrechte von Personen zu schützen, die von einer Untersuchung durch das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) betroffen sind. Dr. Julia Laffranque wurde am 3. Mai 2022 als erste Kontrollbeauftragte für eine nicht verlängerbare Amtszeit von fünf Jahren ernannt. Sie wird durch das Sekretariat des Überwachungsausschusses (im Folgenden "Sekretariat") unterstützt.
Der bzw. die Kontrollbeauftragte übt seine bzw. ihre Tätigkeit in voller Unabhängigkeit
(Stand: 12.12.2024)
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