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Regelwerk, EU 2024, Verwaltung/Datenschutz - EU Bund

Tätigkeitsbericht des Überwachungsausschusses des OLAF - 2022

C/2024/5658
(ABl. C, C/2024/5658 vom 23.09.2024)



Ausschussmitglieder

Teresa ANJINHO

Vorsitzende des Überwachungsausschusses des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF)

Ausschussmitglied seit dem 23. September 2022

Vormalige stellvertretende Ombudsfrau und unabhängige Menschenrechtsexpertin, Portugal.

Dušan STERLE

Ausschussmitglied seit dem 28. März 2022

Vormaliger Direktor der Haushaltskontrollbehörde der Republik Slowenien, Finanzministerium, Slowenien.

Marita SALGRĀVE

Ausschussmitglied seit dem 23. September 2022

Vormaliges Ratsmitglied und Rechnungsprüfungsleiterin, Oberste Rechnungskontrollbehörde, Lettland.

Vormalige Exekutivdirektorin der Zentralen Finanzierungs- und Vergabeagentur (ESIF-Zwischenstelle), Finanzministerium, Lettland.

Angelo Maria QUAGLINI

Ausschussmitglied seit dem 23. September 2022

Richter am Rechnungshof, Italien.

Thierry CRETIN

Ausschussmitglied seit dem 9. September 2022

Vormaliges französisches Mitglied aus dem Richterstand (Ermittlungsrichter, Staatsanwaltssubstitut, Oberstaatsanwalt). Vormaliger Direktor der GD Justiz und Verbraucher sowie der GD Migration und Inneres der Europäischen Kommission.

Vorwort

Im Anschluss an eine Phase der Neuausrichtung nach der vollständigen Neubesetzung des Überwachungsausschusses im Jahr 2022 begann der Ausschuss im Jahr 2023 mit einer eingehenden Reflexion über seine Arbeitsmethoden und seinen Arbeitsplan, seine Prioritäten und die wichtigsten Herausforderungen, die er im Laufe seines Mandats angehen muss. In diesem Jahr begann der Ausschuss zudem mit der Arbeit an den überarbeiteten Leitlinien für Untersuchungsverfahren des OLAF und schloss die erste Analyse der ergänzenden Untersuchungen ab, die das OLAF seit der Gründung der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) durchgeführt hat.

Nach einem wiederholten und konstruktiven Gedankenaustausch zwischen dem Ausschuss und dem OLAF hat der Generaldirektor des OLAF den Ausschuss im November 2023 gemäß Artikel 17 Absatz 8 der OLAF-Verordnung förmlich um eine Stellungnahme zu den neuen Leitlinien für Untersuchungsverfahren ersucht, die das OLAF im Jahr 2024 zu verabschieden beabsichtigt. Für den Ausschuss ist die Überarbeitung der Leitlinien für Untersuchungsverfahren eine sehr wichtige Aufgabe in Bezug auf das OLAF, da dadurch die Leitlinien aktualisiert, klargestellt sowie klarer und umfassender formuliert werden sollen. In diesen Leitlinien sollten alle Entwicklungen, die seit der Verabschiedung der aktuellen Leitlinien für Untersuchungsverfahren stattgefunden haben, die zahlreichen Empfehlungen, die der Ausschuss in den letzten Jahren ausgesprochen hat, sowie die Zusammenarbeit mit der EUSta im Rahmen der umfassenderen Betrugsbekämpfungsarchitektur der EU berücksichtigt werden.

Um sich ein besseres Bild von der Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen dem OLAF und der EUSta zu machen, ersuchte der Ausschuss den Generaldirektor des OLAF im Juli 2023, ihm eine Liste aller ergänzenden Untersuchungen zu übermitteln, die das OLAF seit Beginn der Tätigkeit der EUSta eingeleitet hat. Auf der Grundlage einer Liste von 70 ergänzenden Untersuchungen, die das OLAF seit Juni 2021, als die EUSta ihre Arbeit aufnahm, durchgeführt hat, nahm der Ausschuss im Dezember 2023 seinen Entwurf einer Stellungnahme zu den ergänzenden Untersuchungen des OLAF an. Die Stellungnahme wurde im Februar 2024 formell angenommen. Anhand dieser Stellungnahme führte der Ausschuss die erste eingehende Analyse von mehr als 40 abgeschlossenen ergänzenden Untersuchungen des OLAF durch. In seinen Schlussfolgerungen lobte der Ausschuss sowohl die EUSta als auch das OLAF für ihre ernsthaften Bemühungen, mit diesem neuen Mechanismus Erfolge bei der Betrugsbekämpfung zu erzielen. Aus der Analyse dieser Fälle wurde deutlich, wie engagiert und professionell beide Parteien arbeiten. Der Ausschuss richtete zwei Empfehlungen an das OLAF, um die Transparenz und die bewährten Verwaltungsverfahren bei der Zusammenarbeit und dem Austausch mit der EUSta zu verbessern.

Da sich das Konzept der ergänzenden Untersuchungen aufgrund der vom OLAF in diesem Bereich gesammelten Erfahrungen zwangsläufig weiterentwickeln wird, beschloss der Ausschuss, die ergänzenden Untersuchungen des OLAF weiterhin jährlich zu überwachen. Ziel ist es, dem EU-Gesetzgeber und den Interessenträgern weitere Einblicke in die Durchführung der ergänzenden Untersuchungen und deren Rolle als wichtiges Instrument in der Zusammenarbeit zwischen den beiden tragenden Säulen der Betrugsbekämpfungsarchitektur der EU zu geben. Diese Erkenntnisse werden für die bevorstehende Überarbeitung sowohl der EUStA-Verordnung als auch der OLAF-Verordnung wertvoll sein.

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(Stand: 29.11.2024)

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