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Technische Leitlinien bezüglich der Analyseverfahren zur Überwachung der per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) in Wasser für den menschlichen Gebrauch
C/2024/4910
(ABl. C, C/2024/4910 vom 07.08.2024)
Abkürzungen 1
PFAS | per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen |
Anionische PFAS
PFAAs | Perfluoralkansäuren |
PFCAs | Perfluoralkancarbonsäuren |
TFA | Trifluoracetat, auch häufig Abkürzung für Trifluoressigsäure (TFAA) |
PFPrA | Perfluorpropansäure |
PFBA | Perfluorbutansäure |
PFPeA | Perfluorpentansäure |
PFHxA | Perfluorhexansäure |
PFHpA | Perfluorheptansäure |
PFOA | Perfluoroctansäure |
PFNA | Perfluornonansäure |
PFDA | Perfluordecansäure |
PFUnDA | Perfluorundecansäure |
PFDoDA | Perfluordodecansäure |
PFTrDA | Perfluortridecansäure |
PFSAs | Perfluoralkansulfonsäuren |
TFMS | Trifluormethansulfonsäure |
PFEtS | Perfluorethansulfonsäure |
PFPrS | Perfluorpropansulfonsäure |
PFBS | Perfluorbutansulfonsäure |
PFPeS | Perfluorpentansulfonsäure |
PFHxS | Perfluorhexansulfonsäure |
PFHpS | Perfluorheptansulfonsäure |
PFOS | Perfluoroctansulfonsäure |
PFNS | Perfluornonansulfonsäure |
PFDS | Perfluordecansulfonsäure |
PFUnDS | Perfluorundecansulfonsäure |
PFDoDS | Perfluordodecansulfonsäure |
PFTrDS | Perfluortridecansulfonsäure |
Weitere Abkürzungen
CIC | Verbrennungs-Ionenchromatographie (Combustion ion chromatography) |
Trinkwasserrichtlinie | Richtlinie (EU) 2020/2184 |
EK | Europäische Kommission |
EFSA | Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (European Food Safety Authority) |
EOF | Extrahierbare organische Fluorverbindungen |
GC | Gaschromatografie |
HRMS | Hochauflösende Massenspektrometrie (High resolution mass spectrometry) |
ISO | Internationale Organisation für Normung (International Organization for Standardization) |
LC | Flüssigchromatographie (Liquid chromatography) |
MS | Massenspektrometrie |
MS/MS | Tandem-Massenspektrometrie |
SPE | Festphasenextraktion (Solid phase extraction) |
top-Assay | Total Oxidisable Precursor Assay |
1. Einführung
Mit der Richtlinie (EU) 2020/2184 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2020 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Neufassung) 2 (im Folgenden "Richtlinie" oder "Trinkwasserrichtlinie"), die am 12. Januar 2021 in Kraft getreten ist, wurden Parameter und Parameterwerte für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) eingeführt. Diese Werte liegen bei 0,50 μg/l (500 ng/l) für den Parameter "PFAS gesamt" und bei 0,10 μg/l (100 ng/l) für den Parameter "Summe der PFAS", der eine Liste von 20 PFAS einschließt 3. Die Mitgliedstaaten müssen diese Parameter bis zum 12. Januar 2026 erfüllen 4. In ihrem nationalen Recht können sie zur Umsetzung dieser Richtlinie strengere Werte oder zusätzliche Parameter festlegen.
Im Einklang mit Artikel 13 Absatz 7 der Trinkwasserrichtlinie und auf der Grundlage einer eingehenden Konsultation der Mitgliedstaaten werden in diesem Dokument die technischen Leitlinien für die Analyseverfahren zur Überwachung der PFAS unter den mit der Neufassung der Trinkwasserrichtlinie festgelegten Parametern "PFAS gesamt " und "Summe der PFAS " festgelegt. Diese technischen Leitlinien umfassen eine Auswahl an Analyseverfahren und -ansätzen, die für die Überwachung dieser Parameter auf der Grundlage einer technischen und sozioökonomischen Bewertung als am besten geeignet erachtet werden.[3]
Die in der Liste des Parameters "Summe der PFAS " aufgeführten Stoffe sind in Anhang III Teil B Absatz 3 der Richtlinie enthalten.
Der Parameter "PFAS gesamt" wird in Anhang I der Richtlinie als "Gesamtheit der per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen" definiert.
EU-weit steigt die Zahl der Fälle hoher PFAS-Konzentrationen in Frischwasser, einschließlich Trinkwasser. Die Europäische Kommission ermutigt die Mitgliedstaaten daher, diese Leitlinien rasch umzusetzen, um die Umsetzung der Überwachung von PFAS zu beschleunigen und Maßnahmen zu konzipieren, um die Parameter der Trinkwasserrichtlinie einzuhalten.
(Stand: 20.08.2024)
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