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Regelwerk, EU 2024, Energienutzung - EU Bund

Empfehlung des Rates vom 25. März 2024 betreffend die Fortsetzung koordinierter Maßnahmen zur Senkung der Gasnachfrage

C/2024/2476
(ABl. C, C/2024/2476 vom 27.03.2024)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 292 in Verbindung mit Artikel 194 Absatz 2,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Diese Empfehlung zielt darauf ab, die Mitgliedstaaten darin zu bestärken, die gemäß der Verordnung (EU) 2022/1369 des Rates 1 erlassenen laufenden Maßnahmen zur Senkung der Gasnachfrage fortzusetzen, um eine Senkung der Gasnachfrage um 15 % gegenüber dem Referenzzeitraum vom 1. April 2017 bis zum 31. März 2022 zu erreichen. Ziel dieser Empfehlung ist es außerdem, die Mitgliedstaaten aufzufordern, ihre derzeitige Berichterstattung über die Nachfragesenkung an Eurostat, einschließlich einer Aufschlüsselung nach Sektoren, fortzusetzen.

(2) Die Verordnung (EU) 2022/1369 wurde angesichts der Gasversorgungskrise erlassen, die durch die militärische Aggression Russlands gegen die Ukraine verursacht wurde. Ihr Ziel ist es, freiwillig und erforderlichenfalls verpflichtend die Nachfrage nach Gas in der Union zu senken, die Befüllung von Speichern voranzutreiben, die Preisvolatilität einzudämmen und eine bessere Vorbereitung auf weitere Unterbrechungen der Gaslieferungen zu gewährleisten. Die Verordnung wurde erlassen, weil die Union im Geiste der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten dringend mit befristeten Maßnahmen reagieren musste.

(3) Gemäß der Verordnung (EU) 2022/1369 mussten sich die Mitgliedstaaten nach besten Kräften bemühen, ihren Gasverbrauch um 15 % zu senken, und zwar zunächst im Zeitraum vom 1. August 2022 bis zum 31. März 2023 und dann, nachdem durch die Verordnung (EU) 2023/706 des Rates 2 die Geltungsdauer der Verordnung (EU) 2022/1369 verlängert wurde, im Zeitraum vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024. Für den Fall, dass sich die Maßnahmen zur freiwilligen Nachfragesenkung als unzureichend erweisen sollten, um dem Risiko eines gravierenden Versorgungsengpasses zu begegnen, wurde der Rat ermächtigt, auf Vorschlag der Kommission einen Unionsalarm auszurufen, der eine verpflichtende Nachfragesenkung auslösen würde. Die Mitgliedstaaten haben im Geiste der Solidarität Maßnahmen zur Senkung ihrer jeweiligen Gasnachfrage ergriffen, die von August 2022 bis Dezember 2023 zu einer unionsweiten effektiven Senkung der Gasnachfrage um mehr als 15 % geführt haben.

(4) Gemäß der Verordnung (EU) 2022/1369 führte die die Kommission bis zum 1. März 2024 eine erneute Überprüfung dieser Verordnung im Hinblick auf die allgemeine Gasversorgungslage der Union durch und legte dem Rat einen Bericht über die wesentlichen Ergebnisse vor.

(5) In ihrem Bericht kam die Kommission zu dem Schluss, dass sich die Lage in Bezug auf die Gasversorgungssicherheit zwar dank gezielter Investitionen und einer Reihe von Maßnahmen, einschließlich der Nachfragesenkung gemäß der Verordnung (EU) 2022/1369, verbessert hat, die allgemeine Versorgungssicherheitslage aber weiterhin schwierig ist. Der globale Gasmarkt ist nach wie vor angespannt, und vor 2025-2027 wird keine wesentliche Steigerung der globalen Verflüssigungskapazitäten erwartet, während weiterhin andere Risiken bestehen, die die derzeitige Versorgungssicherheitslage verschlechtern könnten. Die Kommission kam ferner zu dem Schluss, dass die Nachfragesenkung erheblich dazu beigetragen hat, dass im Jahr 2023 auf ungefähr 65 Mrd. Kubikmeter (Mrd. m3) russisches Gas verzichtet werden konnte, in erster Linie in den Haushalten und Industriezweigen. Im Jahr 2023 war die Nachfragesenkung von entscheidender Bedeutung dafür, dass die Speicher am Ende des Winters angemessene Füllstände aufwiesen und im Sommer die erforderliche Flexibilität gegeben war, um die in der Verordnung (EU) 2017/1938 des Europäischen Parlaments und des Rates 3 festgelegte Verpflichtung, die Speicher zu 90 % zu befüllen, einzuhalten.

(6) Jüngste Phasen erheblicher Preisvolatilität, auch im Sommer und Herbst 2023, in denen die Preise aufgrund von Ereignissen wie dem Streik in australischen Exportanlagen für Flüssigerdgas (LNG) und dem Ausfall der Balticconnector-Pipeline innerhalb weniger Wochen um mehr als 50 % anstiegen, zeigen, dass die Marktpreise weiterhin für relativ geringfügige Angebots- und Nachfrageschocks anfällig sind. Unter derartigen Bedingungen kann die Angst, dass die Erdgasversorgung knapp werden könnte, unionsweit systemische Reaktionen mit schwerwiegenden Auswirkungen auf die Energiepreise auslösen. Darüber hinaus hat sich aufgrund des erheblichen Rückgangs der russischen Pipeline-Gaseinfuhren im vergangenen Jahr die Verfügbarkeit von Gaslieferungen in die Union im Vergleich zu vor der Krise insgesamt erheblich verringert. 2023 erhielt die Union über Pipelines rund 25 Mrd. m3 russisches Gas, und machten die russischen Lieferungen nur 15 % der Gesamteinfuhren der Union (Pipelinegas und LNG) aus, gegenüber 45 % im Jahr 2021.

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