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Regelwerk, EU 2023, Energienutzung - EU Bund

Verordnung (EU) 2023/706 des Rates vom 30. März 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/1369 zwecks Verlängerung des Nachfragesenkungszeitraums für Maßnahmen zur Senkung der Gasnachfrage und zur verstärkten Berichterstattung und Überwachung in Bezug auf die Umsetzung dieser Maßnahmen

(ABl. L 93 vom 31.03.2023 S. 1)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 122 Absatz 1,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Mit der Verordnung (EU) 2022/1369 des Rates 1 sollen freiwillig und erforderlichenfalls verpflichtend die Nachfrage nach Gas in der Union gesenkt, die Befüllung von Gasspeicheranlagen vorangetrieben und eine bessere Vorbereitung auf weitere Unterbrechungen der Gaslieferungen gewährleistet werden. Die Verordnung (EU) 2022/1369 wurde auf der Grundlage von Artikel 122 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) angesichts des unmittelbaren Risikos einer Gasversorgungskrise infolge der grundlosen und ungerechtfertigten Invasion Russlands in die Ukraine im Februar 2022 und der Notwendigkeit, dass die Union im Geiste der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten mit befristeten Maßnahmen darauf reagiert, erlassen.

(2) Gemäß der Verordnung (EU) 2022/1369 mussten die Mitgliedstaaten sich nach besten Kräften bemühen, ihren Gasverbrauch im Zeitraum vom 1. August 2022 bis zum 31. März 2023 um 15 % zu senken. Für den Fall, dass sich die Maßnahmen zur freiwilligen Nachfragesenkung als unzureichend erweisen, um dem Risiko eines gravierenden Versorgungsengpasses zu begegnen, wurde der Rat ermächtigt, auf Vorschlag der Kommission einen Unionsalarm auszurufen, was eine verpflichtende Nachfragesenkung auslösen würde. In den vergangenen Monaten haben die Mitgliedstaaten sich gewissenhaft gearbeitet und Maßnahmen ergriffen, um ihre Gasnachfrage im Geiste der Solidarität jeweils um 15 % zu senken. Dies hat bereits zu einer tatsächlichen Senkung der Gasnachfrage in der gesamten Union um mehr als 15 % zwischen August 2022 und Januar 2023 geführt.

(3) Dennoch gibt es weiterhin erhebliche Schwierigkeiten bei der Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit. Die globale Lage auf dem Gasmarkt hat sich seit Februar 2022 nicht verbessert und die Union muss trotz der mit der Verordnung (EU) 2022/1369 erzielten Nachfragesenkung weiterhin bestimmte Mengen russischen Gases einführen, um ihre Gesamtnachfrage nach Gas zu decken. Dank der wirksamen Maßnahmen zur Wiederbefüllung von Speichern und zur Nachfragesenkung konnte es im abgelaufenen Jahr vermieden werden, Lastbeschränkungen für die Bürgerinnen und Bürger der Union einzuführen. Allerdings gilt weiterhin für 11 Mitgliedstaaten die Frühwarnstufe und für einen Mitgliedstaat die Alarmstufe gemäß der Verordnung (EU) 2017/1938 des Europäischen Parlaments und des Rates 2. Da Gaspreise außergewöhnlich hoch bleiben und da sich die globale Versorgungslage seit August 2022, als die Verordnung (EU) 2022/1369 erlassen wurde, nicht verbessert hat, ist es daher dringend erforderlich, die Maßnahmen, die zur Eindämmung der Krise beigetragen haben, zu verlängern und insbesondere die Nachfragesenkung fortzuführen. Eine Einstellung der Nachfragesenkungsmaßnahmen würde die stabile aber anfällige Lage, die die Union bisher erreicht hat, verändern und ihre Widerstandsfähigkeit bei der Reaktion auf zu erwartende künftige Entwicklungen, etwa die vollständige Einstellung der Einfuhren aus Russland, untergraben. Deshalb ist es äußerst wichtig, weiterhin zu verhindern, dass die Union mit Gasknappheit und hoher Preisvolatilität konfrontiert wird.

(4) Infolge des erheblichen Rückgangs der Einfuhren von russischem Gas über Pipelines im vergangenen Jahr ist die Kapazität der Union zur Wiederbefüllung der Speicher derzeit - auch verglichen mit der Lage im Sommer 2022 - stark eingeschränkt. Trotz der Tatsache, dass die Energiekrise in 2022 begonnen hat, war die Union in der Lage, etwa 60 Mrd. Kubikmeter Gas aus Russland einführen, um die Speicher in jenem Jahr zu befüllen, wovon ein Teil über die Nordstream-1-Pipeline geliefert wurde. Im Laufe des Sommers 2022 wurden jedoch die Gaslieferungen durch diese Pipeline von Russland unterbrochen und schließlich vollständig eingestellt, und im September 2022 wurde die Pipeline durch Sabotageakte derart beschädigt, dass durch sie derzeit kein Gas transportiert werden kann, was sich in absehbarer Zukunft auch nicht ändern wird. Unter Berücksichtigung des derzeitigen Volumens der Gaseinfuhren über Pipelines wird die Union lediglich höchstens 20 Mrd. Kubikmeter über russische Pipelines beziehen können, sofern diese unzuverlässigen Einfuhren nicht komplett eingestellt werden. Deshalb besteht ein ernsthaftes Risiko, dass es im Winter 2023/2024 in der Union zu Gasengpässen kommen wird.

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(Stand: 31.03.2023)

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