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Beschluss (GASP) 2024/3149 des Rates vom 13. Dezember 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/1775 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Mali
(ABl. L 2024/3149 vom 13.12.2024)
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Am 28. September 2017 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2017/1775 1 angenommen.
(2) Am 13. Dezember 2021 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2021/2208 2 angenommen, mit dem ein neuer Rahmen geschaffen wurde, in dem weitere restriktive Maßnahmen gegen Personen und Einrichtungen vorgesehen werden, die für Handlungen oder Politiken, die den Frieden, die Sicherheit oder die Stabilität Malis bedrohen, unmittelbar oder mittelbar verantwortlich sind, daran mitbeteiligt waren oder sie vorgenommen haben.
(3) Auf der Grundlage einer Überprüfung der in Artikeln 1 Absatz 1 und Artikel 2 Absätze 1 und 2 des Beschlusses (GASP) 2017/1775 festgelegten restriktiven Maßnahmen sollten diese Maßnahmen bis zum 14. Dezember 2025 verlängert werden, und die Begründungen in den Einträgen von drei weiteren Personen, die in den Listen der natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen im Anhang des Beschlusses (GASP) 2017/1775 aufgeführt sind, sollten geändert werden.
(4) Der Beschluss (GASP) 2017/1775 sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Der Beschluss (GASP) 2017/1775 wird wie folgt geändert:
1. Artikel 8 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
"(1) Die in Artikel 1 Absatz 1 und Artikel 2 Absätze 1 und 2 genannten Maßnahmen gelten bis zum 14. Dezember 2025 und werden ständig überprüft. Sie werden gegebenenfalls verlängert oder geändert, wenn der Rat der Auffassung ist, dass ihre Ziele nicht erreicht wurden."
2. Der Anhang wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 13. Dezember 2024.
2) Beschluss (GASP) 2021/2208 des Rates vom 13. Dezember 2021 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/1775 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Mali (ABl. L 446 vom 14.12.2021 S. 44).
Anhang |
Der Anhang des Beschlusses (GASP) 2017/1775 wird wie folgt geändert:
1. Der Titel des Abschnitts A erhält folgende Fassung:
"A. Liste der natürlichen Personen nach Artikel 1 Absatz 1".
2. In Abschnitt A (Liste der natürlichen Personen nach Artikel 1 Absatz 1) erhalten die Einträge 2, 3 und 4 folgende Fassung:
Name | Angaben zur Identität | Gründe | Datum der Aufnahme in die Liste | |
"2. | WAGUÉ, Ismaël | Geburtsort: Bamako Geburtsdatum: 2.3.1975 Staatsangehörigkeit: Malier Reisepass-Nr.: Diplomatenpass AA0193660, gültig bis 15.2.2023 Geschlecht: männlich Funktion: Minister für Aussöhnung, Oberstmajor |
Oberstmajor Ismaël Wagué ist ein wichtiges Mitglied des inneren Kreises um Oberst Assimi Goïta und war neben Oberst Goïta, Oberst Sadio Camara, Oberst Modibo Koné und Oberst Malick Diaw einer der Hauptakteure des Putsches vom 18. August 2020.
Am 19. August 2020 teilte er mit, dass die Streitkräfte die Macht übernommen haben; daraufhin wurde er Sprecher des Nationalen Komitees für die Rettung des Volkes (Comité national pour le salut du peuple, CNSP).Ismaël Wagué ist daher für Handlungen verantwortlich, die den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität Malis bedrohen. |
(Stand: 17.12.2024)
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