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Beschluss (GASP) 2024/3004 des Rates vom 2. Dezember 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2020/1999 über restriktive Maßnahmen gegen schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße
(ABl. L 2024/3004 vom 03.12.2024)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Rat hat am 7. Dezember 2020 den Beschluss (GASP) 2020/1999 1 angenommen.
(2) Auf der Grundlage einer Überprüfung des Anhangs des Beschlusses (GASP) 2020/1999 sollten die in den Artikeln 2 und 3 jenes Beschlusses genannten Maßnahmen für die in jenem Anhang aufgeführten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, mit Ausnahme einer Person, die verstorben ist, bis zum 8. Dezember 2025 verlängert werden. Die Einträge zu 31 natürlichen Personen und neun Organisationen im Anhang des genannten Beschlusses sollten aktualisiert werden.
(3) Der Beschluss (GASP) 2020/1999 sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Der Beschluss (GASP) 2020/1999 wird wie folgt geändert:
1. Artikel 10 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
"(1) Dieser Beschluss gilt bis zum 8. Dezember 2026 und wird fortlaufend überprüft. Die in den Artikeln 2 und 3 genannten Maßnahmen gelten für die im Anhang aufgeführten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen bis zum 8. Dezember 2025."
2. Der Anhang wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 2. Dezember 2024.
Anhang |
Der Anhang des Beschlusses (GASP) 2020/1999 wird wie folgt geändert:
=> als PDF-Datei öffnen
ENDE |
(Stand: 04.12.2024)
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