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Verordnung (EU) 2024/2987 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2024 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 648/2012, (EU) Nr. 575/2013 und (EU) 2017/1131 im Hinblick auf Maßnahmen zur Minderung übermäßiger Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien aus Drittstaaten und zur Steigerung der Effizienz der Clearingmärkte der Union
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 2024/2987 vom 04.12.2024)
Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 114,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,
nach Stellungnahme der Europäischen Zentralbank 1,
nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses 2,
gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren 3,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Die Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates 4 trägt dazu bei, das Systemrisiko zu verringern, indem sie den Markt für die außerbörslich gehandelten (im Folgenden: "OTC-")Derivate transparenter macht und die mit OTC-Derivaten verbundenen Gegenparteiausfallrisiken und operationellen Risiken mindert.
(2) Nachhandelsinfrastrukturen sind ein grundlegender Aspekt der Kapitalmarktunion und für eine Reihe von Nachhandelsprozessen, insbesondere auch das Clearing, verantwortlich. Ein effizientes und wettbewerbsfähiges Clearingsystem in der Union ist für das Funktionieren der Kapitalmärkte der Union von wesentlicher Bedeutung und ein Eckpfeiler der Finanzstabilität der Union. Deshalb ist es notwendig, weitere Vorschriften festzulegen, um in der Union Clearingdienstleistungen im Allgemeinen und jene der zentralen Gegenparteien (CCPs) im Besonderen effizienter zu machen, indem die Verfahren, insbesondere für die Erbringung zusätzlicher Dienstleistungen oder die Ausführung zusätzlicher Tätigkeiten und für die Änderung der Risikomodelle der CCPs, verschlankt werden und indem die Liquidität erhöht, das Clearing bei CCPs in der Union gefördert, der Rahmen für die Tätigkeit von CCPs modernisiert und CCPs sowie anderen Finanzakteuren die nötige Flexibilität gegeben wird, damit sie im Binnenmarkt konkurrieren können.
(3) Die Marktteilnehmer aus der Union müssen mehr Optionen für den Zugang zu sicheren und effizienten Clearingdienstleistungen haben. Um Geschäfte auf sich ziehen zu können, müssen CCPs sicher und belastbar sein. In der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 sind Maßnahmen festgelegt, um die Transparenz der Derivatemärkte zu erhöhen und Risiken durch Clearing und den Austausch von Nachschusszahlungen zu mindern. Somit spielen CCPs bei der Minderung finanzieller Risiken eine wichtige Rolle. Daher sollten Vorschriften festgelegt werden, um die Stabilität von Unions-CCPs weiter zu verbessern, insbesondere indem bestimmte Aspekte des Rechtsrahmens geändert werden. In Anerkennung der Rolle der Unions-CCPs bei der Wahrung der Finanzstabilität der Union gilt es außerdem, die Beaufsichtigung von Unions-CCPs weiter zu verstärken, wobei das Augenmerk insbesondere ihrer Rolle im Finanzsystem im Allgemeinen und dem Umstand gelten sollte, dass sie grenzüberschreitende Dienstleistungen erbringen.
(4) Das zentrale Clearing ist ein globales Geschäft, und die Marktteilnehmer aus der Union sind international tätig. Seit der Annahme der Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 hinsichtlich der für die Zulassung von zentralen Gegenparteien anwendbaren Verfahren und zuständigen Behörden und der Anforderungen für die Anerkennung zentraler Gegenparteien aus Drittstaaten wurden jedoch unter anderem auch von der durch die Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates 5 errichtete Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (im Folgenden "ESMA") wiederholt Bedenken hinsichtlich der anhaltenden Risiken für die Finanzstabilität der Union geäußert, die aus der übermäßigen Konzentration des Clearings in einigen Drittstaaten-CCPs erwachsen, insbesondere aufgrund der potenziellen Risiken, die in einem Stressszenario entstehen können. Um kurzfristig das Risiko von Klippeneffekten zu mindern, die mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union und der darauf folgenden abrupten Unterbrechung des Zugangs von Unionsmarktteilnehmern zu CCPs im Vereinigten Königreich einhergingen, erließ die Kommission eine Reihe von Gleichwertigkeitsbeschlüssen, wodurch der Zugang zu CCPs im Vereinigten Königreich erhalten blieb. Jedoch rief die Kommission die Marktteilnehmer in der Union auf, auf mittlere Sicht ihre übermäßigen Risikopositionen gegenüber systemrelevanten Drittstaaten-CCPs abzubauen. Die Kommission wiederholte diesen Aufruf in ihrer Mitteilung vom 19. Januar 2021 mit dem Titel "Das europäische Wirtschafts- und Finanzsystem: Mehr Offenheit, Stärke und Resilienz". Die Risiken und Auswirkungen übermäßiger Risikopositionen gegenüber systemrelevanten Drittstaaten-CCPs waren Gegenstand des Berichts, den die ESMa im Dezember 2021 im Anschluss an eine Bewertung nach Artikel 25
(Stand: 10.12.2024)
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