Regelwerk, EU 2024

Beschl. (EU) 2024/2974
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Artikel 1

Artikel 2

Anhang

1. Schlussfolgerungen zu den Besten Verfügbaren Techniken (BVT) für Schmieden und Gießereien

Anwendungsbereich

Begriffsbestimmungen

Abkürzungen

Allgemeine Erwägungen

1.1. Allgemeine BVT-Schlussfolgerungen
1.1.1. Allgemeine Umweltleistung

BVT 1. Die BVT zur Verbesserung der allgemeinen Umweltleistung besteht in der Einführung und Anwendung eines Umweltmanagementsystems (UMS)

BVT 2. Die BVT zur Verbesserung der allgemeinen Umweltleistung besteht in der Erstellung, der Pflege und der regelmäßigen Überprüfung (auch bei wesentlichen Änderungen) einer Liste der Inputs und Outputs im Rahmen des UMS

BVT 3. Die BVT zur Verbesserung der allgemeinen Umweltleistung besteht in der Ausarbeitung und Umsetzung eines Chemikalienmanagementsystems (CMS) im Rahmen des UMS

BVT 4. Die BVT zur Vermeidung oder Verringerung von Emissionen in den Boden und das Grundwasser besteht in der Anwendung aller folgenden Techniken.

BVT 5. Die BVT zur Verringerung der Häufigkeit des Auftretens von Betriebszuständen außerhalb des Normalbetriebs (OTNOC) und zur Verringerung der Emissionen unter OTNOC besteht in der Aufstellung und Umsetzung eines risikobasierten OTNOC-Managementplans im Rahmen des UMS

1.1.2. Überwachung

BVT 6. Die BVT besteht in der mindestens jährlichen Überwachung von Folgendem:

1.1.3. Energieeffizienz

BVT 7. Die BVT zur Steigerung der allgemeinen Energieeffizienz der Anlage besteht in der Anwendung aller folgenden Techniken.

1.1.4. Lärm und Erschütterungen

BVT 8. Die BVT zur Vermeidung oder, wo dies nicht möglich ist, zur Verringerung von Lärmemissionen und Erschütterungen besteht in der Einführung und Umsetzung und regelmäßigen Überprüfung eines Managementplans für Lärm und Erschütterungen im Rahmen des UMS

BVT 9. Die BVT zur Vermeidung oder, sofern dies nicht möglich ist, zur Verringerung von Lärmemissionen besteht in der Anwendung einer der folgenden Techniken oder einer Kombination daraus.

1.1.5. Rückstände

BVT 10. Die BVT zur Erhöhung der Materialeffizienz und zur Verringerung der Abfallmenge, die der Entsorgung zugeführt wird, besteht in der Einrichtung, Umsetzung und regelmäßigen Überprüfung eines Managementplans für Rückstände.

1.2. BVT-Schlussfolgerungen für Gießereien

1.2.1. Allgemeine BVT-Schlussfolgerungen für Gießereien

BVT 11. Die BVT zur Vermeidung oder Verringerung der Verwendung gefährlicher und besonders besorgniserregender Stoffe bei der Form- und Kernherstellung mit chemisch gebundenem Sand besteht in der Verwendung alternativer Stoffe, die nicht oder weniger gefährlich sind.

BVT 12. Die BVT besteht in der Überwachung gefasster Emissionen in die Luft mit mindestens der unten angegebenen Häufigkeit und nach EN-Normen. Wenn keine EN-Normen verfügbar sind, besteht die BVT in der Anwendung von ISO-Normen bzw. nationalen oder anderen internationalen Normen, die Daten von gleichwertiger wissenschaftlicher Qualität gewährleisten.

BVT 13. Die BVT besteht in der Überwachung von Emissionen in Gewässer mit mindestens der unten angegebenen Häufigkeit und unter Anwendung der EN-Normen. Wenn keine EN-Normen verfügbar sind, besteht die BVT in der Anwendung von ISO-Normen bzw. nationalen oder anderen internationalen Normen, die Daten von gleichwertiger wissenschaftlicher Qualität gewährleisten.

Tabelle 1.1: BVT-assoziierte Umweltleistungswerte für den spezifischen Energieverbrauch in Gusseisengießereien

Tabelle 1.2: BVT-assoziierte Umweltleistungswerte für den spezifischen Energieverbrauch in Stahlgießereien

Tabelle 1.3: BVT-assoziierte Umweltleistungswerte für den spezifischen Energieverbrauch in Aluminiumgießereien

BVT 15. Die BVT zur Vermeidung oder Verringerung des Umweltrisikos im Zusammenhang mit der Lagerung und Handhabung von Rückständen, Verpackungen und nicht verwendeten Prozesschemikalien und zur Erleichterung ihrer Wiederverwendung und/oder ihres Recyclings besteht in der Anwendung aller folgenden Techniken.

BVT 16. Die BVT zur Steigerung der Materialeffizienz im Gießprozess besteht in der Anwendung von Technik a oder von Technik a in Kombination mit einer oder beiden der folgenden Techniken b und c.

Tabelle 1.4: Indikative Werte für die operative Materialeffizienz

BVT 17. Die BVT zur Verringerung des Materialverbrauchs (z.B. Chemikalien, Binder) besteht in der Anwendung einer geeigneten Kombination der folgenden Techniken.

BVT 18. Die BVT zur Verringerung des Verbrauchs von neuem Sand und der Erzeugung von gebrauchtem Sand aus der Sandwiederverwendung beim Gießen mit verlorenen Formen besteht in der Anwendung einer der folgenden Techniken oder einer geeigneten Kombination aus diesen.

Tabelle 1.5: BVT-assoziierte Umweltleistungswerte für die Sandwiederverwendung

BVT 19. Die BVT zur Verringerung der beim Metallschmelzen erzeugten Menge an Rückständen und zur Verringerung der Abfallmenge, die der Entsorgung zugeführt wird, besteht in der Anwendung aller folgenden Techniken.

BVT 20. Die BVT zur Verringerung der zu entsorgenden Abfallmenge besteht darin, bei verbrauchtem Sand, kleinkörnigem Sand, Schlacke, feuerfesten Auskleidungen und gesammeltem Filterstaub (z.B. Gewebefilterstaub) dem Recycling und/oder einer anderen Verwertung außerhalb des Standorts Vorrang vor der Entsorgung zu geben.

Tabelle 1.6: BVT-assoziierte Umweltleistungswerte für die spezifische Abfallmenge, die der Entsorgung zugeführt wird

BVT 21. Die BVT zur Vermeidung oder, wo dies nicht machbar ist, zur Verringerung von diffusen Emissionen in die Luft besteht in der Anwendung aller folgenden Techniken.

BVT 22. Die BVT zur Förderung der Rückgewinnung von Chemikalien und zur Verringerung gefasster Emissionen in die Luft sowie zur Erhöhung der Energieeffizienz besteht darin, Abgasströme mit ähnlichen Eigenschaften zu kombinieren, wodurch die Anzahl der Emissionsquellen minimiert wird.

BVT 24. Die BVT zur Vermeidung oder Verringerung von bei der Wärmebehandlung entstehenden Emissionen in die Luft besteht entweder in der Verwendung von Elektrizität aus nicht-fossilen Energiequellen in Kombination mit den Techniken a und d oder in der Anwendung aller folgenden Techniken.

Tabelle 1.7: BVT-assoziierte Emissionswerte für gefasste Emissionen in die Luft aus Staub und NOX und indikativer Emissionswert für gefasste CO-Emissionen in die Luft aus der thermischen Behandlung

BVT 25. Die BVT zur Vermeidung oder Verringerung von Emissionen in die Luft aus der Formherstellung mit verlorenen Formen und der Kernherstellung, besteht

BVT 26. Die BVT zur Verringerung der Emissionen in die Luft aus der Formherstellung mit verlorenen Formen und der Kernherstellung besteht

Tabelle 1.8: BVT-assoziierte Emissionswerte für gefasste Staub-, Amin-, Benzol-, Formaldehyd-, Phenol- und TVOC-Emissionen in die Luft aus der Formherstellung mit verlorenen Formen und der Kernherstellung

BVT 27. Die BVT zur Verringerung der Emissionen in die Luft aus Gieß, Kühl- und Ausleerprozessen in Gießereien, die verlorene Formen verwenden, einschließlich Vollformgießen, besteht

Tabelle 1.9: BVT-assoziierte Emissionswerte für gefasste Staub-, Benzol-, Formaldehyd-, Phenol- und TVOC-Emissionen in die Luft aus Gieß, Kühl- und Ausleerprozessen in Gießereien, die verlorene Formen verwenden, einschließlich Vollformgießen

BVT 28. Die BVT zur Verringerung der Staub- und TVOC-Emissionen in die Luft aus dem Lost-Foam-Verfahren besteht in der Sammlung von Emissionen mithilfe der Technik a und der Behandlung der Abgase durch eine geeignete Kombination der folgenden Techniken b bis d.

Tabelle 1.10: BVT-assoziierte Emissionswerte für gefasste Staub- und TVOC-Emissionen in die Luft aus dem Lost-Foam-Verfahren

BVT 29. Die BVT zur Vermeidung oder Verringerung von Emissionen in die Luft aus dem Gießprozess in Gießereien, die Dauerformen verwenden, besteht

Tabelle 1.11: BVT-assoziierte Emissionswerte für gefasste Staub-, TVOC- und Bleiemissionen aus dem Gießprozesse in Gießereien, die Dauerformen verwenden

BVT 30. Die BVT zur Verringerung der Staubemissionen in die Luft aus der Endbearbeitung besteht in der Sammlung von Emissionen mithilfe der Technik a und der Behandlung der Abgase mithilfe einer oder einer Kombination der folgenden Techniken b bis d.

Tabelle 1.12: BVT-assoziierte Emissionswerte für gefasste Staubemissionen in die Luft aus der Endbearbeitung

BVT 31. Die BVT zur Verringerung der Emissionen in die Luft aus der Sandwiederverwendung besteht

Tabelle 1.13: BVT-assoziierte Emissionswerte für gefasste Staub- und TVOC-Emissionen in die Luft aus der Sandwiederverwendung

Tabelle 1.14: BVT-assoziierter Emissionswert für gefasste NOX- und SO2-Emissionen in die Luft aus der Sandwiederverwendung

BVT 32. Die BVT zur Vermeidung oder, sofern dies nicht möglich ist, zur Verringerung von Geruchsemissionen besteht in der Einführung, Umsetzung und regelmäßigen Überprüfung eines Geruchsmanagementplans im Rahmen des Umweltmanagementsystems

BVT 33. Die BVT besteht in der regelmäßigen Überwachung von Gerüchen.

BVT 34. Die BVT zur Vermeidung oder, sofern dies nicht möglich ist, zur Verringerung von Geruchsemissionen besteht in der Anwendung aller folgenden Techniken.

BVT 35. Die BVT zur Optimierung des Wasserverbrauchs und der Verringerung der Menge des anfallenden Abwassers sowie der Verbesserung der Recyclingfähigkeit des Wassers besteht in der Anwendung der beiden Techniken a und b sowie einer geeigneten Kombination der folgenden Techniken c bis g.

Tabelle 1.15: BVT-assoziierte Umweltleistungswerte für spezifischen Wasserverbrauch

BVT 36. Die BVT zur Verringerung der Emissionen in Gewässer besteht in der Behandlung der Abwässer durch Anwendung einer geeigneten Kombination der folgenden Techniken.

Tabelle 1.16: BVT-assoziierte Emissionswerte für Direkteinleitungen

Tabelle 1.17: BVT-assoziierte Emissionswerte für indirekte Einleitungen

1.2.2. BVT-Schlussfolgerungen für Gusseisengießereien

BVT 37. Die BVT zur Steigerung der Energieeffizienz beim Metallschmelzen besteht in einer geeigneten Kombination der folgenden Techniken.

Tabelle 1.18: BVT-assoziierte Emissionswerte für gefasste Staub-, HCI-, HF-, NOX, PCDD/F-, SO2-, TVOC- und Bleiemissionen in die Luft und indikativer Emissionswert für gefasste CO-Emissionen in die Luft beim Metallschmelzen

BVT 39. Die BVT zur Vermeidung oder Verringerung von Staubemissionen in die Luft aus der Nodularisierung von Gusseisen besteht in der Anwendung der folgenden Technik a oder der beiden folgenden Techniken b und c.

Tabelle 1.19: BVT-assoziierte Emissionswerte für gefasste Staubemissionen in die Luft aus der Nodularisierung von Gusseisen

1.2.3. BVT-Schlussfolgerungen für Stahlgießereien

BVT 40. Die BVT zur Vermeidung oder Verringerung von Emissionen in die Luft beim Metallschmelzen besteht in der Anwendung der beiden folgenden Techniken.

Tabelle 1.20: BVT-assoziierte Emissionswerte für gefasste Staub- und PCDD/F-Emissionen in die Luft

BVT 41. Die BVT zur Verminderung von Emissionen in die Luft aus der Stahlveredelung besteht in der Anwendung der beiden folgenden Techniken.

Tabelle 1.21: BVT-assoziierte Emissionswerte für gefasste Staubemissionen in die Luft aus der Stahlveredelung

1.2.4. BVT-Schlussfolgerungen für Nichteisen-Metallgießereien

BVT 42. Die BVT zur Steigerung der Energieeffizienz beim Metallschmelzen besteht in der Anwendung einer der folgenden Techniken.

BVT 43. Die BVT zur Verringerung der Emissionen in die Luft beim Metallschmelzen besteht in der Sammlung von Emissionen mithilfe der Technik a und der Behandlung der Abgase mithilfe einer oder einer Kombination der folgenden Techniken b bis e.

Tabelle 1.22: BVT-assoziierte Emissionswerte für gefasste Staub-,HCl-, HF-, NOX-, PCDD/F-, SO2- und Pb-Emissionen in die Luft und indikativer Emissionswert für gefasste CO-Emissionen in die Luft beim Metallschmelzen

BVT 44. Die Verwendung von Chlorgas zur Behandlung von flüssigem Aluminium (Entgasung/Reinigung) stellt keine BVT dar.

BVT 45. Die BVT zur Vermeidung von Emissionen von Stoffen mit hohem Treibhauspotenzial, die durch den Schutz von flüssigem Metall beim Magnesiumschmelzen entstehen, besteht in der Verwendung von Oxidationsschutzmitteln mit geringem Treibhauspotenzial.

1.3. BVT-Schlussfolgerungen für Schmieden

1.3.1. Energieeffizienz

BVT 46. Die BVT zur Steigerung der Energieeffizienz bei der Erwärmung/Wiedererwärmung und Wärmebehandlung besteht in der Anwendung aller folgenden Techniken.

Tabelle 1.23: Indikativer Wert für den spezifischen Energieverbrauch auf Anlagenebene

1.3.2. Materialeffizienz

BVT 47. Die BVT zur Steigerung der Materialeffizienz und zur Verringerung der Abfallmenge, die der Entsorgung zugeführt wird, besteht in der Anwendung aller folgenden Techniken.

1.3.3. Vibrationen

BVT 48. Die BVT zur Verringerung der beim Hämmern auftretenden Vibrationen besteht in der Anwendung von Vibrationsminderungs- und Isoliertechniken.

1.3.4. Überwachung der Emissionen in die Luft

BVT 49. Die BVT besteht in der Überwachung gefasster Emissionen in die Luft mit mindestens der unten angegebenen Häufigkeit und nach EN-Normen. Wenn keine EN-Normen verfügbar sind, besteht die BVT in der Anwendung von ISO-Normen bzw. nationalen oder anderen internationalen Normen, die Daten von gleichwertiger wissenschaftlicher Qualität gewährleisten.

1.3.5. Emissionen in die Luft

BVT 50. Die BVT zur Verminderung oder Verringerung diffuser Emissionen in die Luft besteht in der Anwendung der beiden folgenden Techniken.

BVT 51. Die BVT zur Vermeidung oder Verringerung von NOX-Emissionen in die Luft aus Erwärmung, Wiedererwärmung und Wärmebehandlung und zur Eingrenzung von CO-Emissionen besteht in der Anwendung von Elektrizität aus nicht-fossilen Energiequellen oder einer geeigneten Kombination der folgenden Techniken.

Tabelle 1.24: BVT-assoziierte Emissionswerte für gefasste NOX-Emissionen in die Luft und indikativer Emissionswert für gefasste CO-Emissionen in die Luft

1.3.6. Wasserverbrauch und Abwasseranfall

BVT 52. Die BVT zur Optimierung des Wasserverbrauchs und zur Verringerung des Abwasseranfalls besteht in der Anwendung der folgenden Techniken a und b:

1.4. Beschreibung von Techniken

1.4.1. Techniken zur Erhöhung der Energieeffizienz

1.4.2. Techniken zur Erhöhung der Materialeffizienz

1.4.3. Techniken zur Verringerung von Emissionen in die Luft

1.4.4. Techniken zur Reduzierung von Emissionen in das Wasser