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Durchführungsbeschluss (EU) 2024/2962 der Kommission vom 29. November 2024 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1698 über europäische Produktnormen zur Unterstützung der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die allgemeine Produktsicherheit sowie über die Streichung der Veröffentlichung der Verweise auf die Normen EN 581-1:2006 (Außenmöbel - Sitzmöbel und Tische für den Camping-, Wohn- und Objektbereich - Teil 1: Allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen), EN 12491:2001 (Ausrüstung für das Gleitschirmfliegen - Rettungsfallschirme - Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren), EN 1651:1999 (Ausrüstung für das Gleitschirmfliegen - Gurtzeuge - Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfung der Festigkeit) und EN 1273:2005 (Artikel für Säuglinge und Kleinkinder - Kinderlaufhilfen - Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren) im Amtsblatt der Europäischen Union
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 2024/2962 vom 02.12.2024)
Ergänzende Informationen |
Normenübersicht / Normen BAUA / Besch. (EU) 2019/1698 - Archiv 2019/10 |
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Dezember 2001 über die allgemeine Produktsicherheit 1, insbesondere auf Artikel 4 Absatz 2 Unterabsätze 3 und 4,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Gemäß Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie 2001/95/EG dürfen die Hersteller nur sichere Produkte in Verkehr bringen.
(2) Gemäß Artikel 3 Absatz 2 Unterabsatz 2 der Richtlinie 2001/95/EG wird davon ausgegangen, dass ein Produkt sicher ist - soweit es um Risiken und Risikokategorien geht, die durch die betreffenden nationalen Normen geregelt werden -, wenn es den nicht bindenden nationalen Normen entspricht, die eine Norm der Union umsetzen. Die Verweise auf diese Normen wurden von der Kommission gemäß Artikel 4 der genannten Richtlinie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
(3) Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1698 der Kommission 2 veröffentlichte die Kommission im Amtsblatt der Europäischen Union die Verweise auf die Normen EN 581-1:2006 "Außenmöbel - Sitzmöbel und Tische für den Camping-, Wohn- und Objektbereich - Teil 1: Allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen", EN 12491:2001 "Ausrüstung für das Gleitschirmfliegen - Rettungsfallschirme - Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren", EN 1651:1999 "Ausrüstung für das Gleitschirmfliegen - Gurtzeuge - Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfung der Festigkeit" und EN 1273:2005 "Artikel für Säuglinge und Kleinkinder - Kinderlaufhilfen - Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren".
(4) Das Europäische Komitee für Normung (CEN) hat die Normen EN 12491:2001, EN 1651:1999 und EN 1273:2005 aus seiner Datenbank gestrichen.
Die Norm EN 581-1:2006 spiegelt zudem nicht mehr den aktuellen Stand der Technik wider. Die Kommission ist daher der Auffassung, dass diese Normen nicht mehr gewährleisten können, dass die allgemeine Sicherheitsanforderung erfüllt ist, und dass die Verweise auf diese Normen folglich aus der im Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1698 enthaltenen Liste der Verweise auf Normen, die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wird, gestrichen werden sollten.
(5) Die nicht bindenden nationalen Normen zur Umsetzung der betreffenden Normen der Union sollten daher keine Sicherheitsvermutung für diejenigen mit ihnen konformen Produkte mehr begründen, die nach Inkrafttreten dieses Beschlusses in Verkehr gebracht werden.
(6) Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des gemäß Artikel 15 der Richtlinie 2001/95/EG eingesetzten Ausschusses für allgemeine Produktsicherheit.
(7) Nach Anhörung des mit Artikel 22 der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates 3 zur europäischen Normung eingesetzten Ausschusses für Normen
- hat folgenden Beschluss erlassen:
(Stand: 02.12.2024)
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