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Verordnung (EU) 2024/2773 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 2024 zur Einrichtung des Kooperationsmechanismus bei Ukraine-Darlehen und zur Bereitstellung einer außerordentlichen Makrofinanzhilfe für die Ukraine
(ABl. L 2024/2773 vom 28.10.2024)
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 212,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,
gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Seit dem Beginn des grundlosen und ungerechtfertigten Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine am 24. Februar 2022 haben die Union, ihre Mitgliedstaaten und die europäischen Finanzinstitutionen beispiellose Unterstützung für die wirtschaftliche, soziale und finanzielle Widerstandsfähigkeit der Ukraine mobilisiert. Diese Unterstützung umfasst sowohl Unterstützung aus dem Unionshaushalt, einschließlich der außerordentlichen Makrofinanzhilfe und der Unterstützung der Europäischen Investitionsbank sowie der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, die ganz oder teilweise aus dem Unionshaushalt garantiert werden, als auch weitere finanzielle Unterstützung durch die Mitgliedstaaten.
(2) Die Bereitstellung einer Makrofinanzhilfe der Union in Höhe von bis zu 18 Mrd. EUR im Rahmen der Verordnung (EU) 2022/2463 des Europäischen Parlaments und des Rates 2 wurde als angemessene Reaktion auf die Finanzierungslücke der Ukraine für 2023 angesehen und trug dazu bei, erhebliche Finanzmittel von anderen Gebern und internationalen Finanzinstitutionen zu mobilisieren. Sie war ein wichtiger Faktor für die makroökonomische und finanzielle Widerstandsfähigkeit der Ukraine in einer kritischen Zeit.
(3) Am 29. Februar 2024 wurde mit der Verordnung (EU) 2024/792 des Europäischen Parlaments und des Rates 3 die Ukraine-Fazilität eingerichtet - ein außerordentliches mittelfristiges Instrument, in dem die bilaterale Unterstützung der Union für die Ukraine zusammengeführt und durch das für Koordinierung und Effizienz gesorgt wird (im Folgenden "Ukraine-Fazilität"). Im Zeitraum 2024 bis 2027 trägt die Ukraine-Fazilität dazu bei, den Finanzierungsbedarf der Ukraine zu decken, die Erholung, den Wiederaufbau und die Modernisierung des Landes zu fördern und die Reformanstrengungen der Ukraine auf ihrem Weg zum Beitritt zur Union zu unterstützen. Mit der Ukraine-Fazilität wurde die unerschütterliche Entschlossenheit der Union, die Ukraine und ihre Bevölkerung weiterhin finanziell zu unterstützen, mit konkreten Maßnahmen untermauert.
(4) Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine hat in der Ukraine enormen Schaden verursacht; die Kosten für die Erholung und den Wiederaufbau werden auf 486 Mrd. USD geschätzt (Stand: 31. Dezember 2023). Die Ukraine hat ihren Zugang zu den internationalen Finanzmärkten verloren, und ihre öffentlichen Einnahmen sind drastisch gesunken, während die öffentlichen Ausgaben erheblich gestiegen sind. Für die kommenden Jahre kann vor diesem Hintergrund ein erheblicher Finanzierungsbedarf erwartet werden.
(5) Am 30. März 2023 vereinbarte der Internationale Währungsfonds (IWF) mit der Ukraine ein Vierjahresprogramm in Höhe von 15,6 Mrd. USD im Rahmen der Erweiterten Fondsfazilität (EFF), um die wirtschaftliche und finanzielle Stabilität in einer Zeit außergewöhnlich hoher Unsicherheit zu erhalten, die Schuldentragfähigkeit wiederherzustellen und Reformen zu fördern, die die Erholung der Ukraine nach Kriegsende unterstützen. Zusammen mit den Finanzierungszusagen der Staats- und Regierungschefs der G7, der Union und anderer Geber soll das IWF-Programm zur Deckung des Finanzierungsbedarfs für die ukrainische Zahlungsbilanz und mittelfristig zur Wiederherstellung ihrer externen Tragfähigkeit beitragen. Bislang hat die Ukraine vier Programmüberprüfungen im Rahmen des EFF erfolgreich abgeschlossen, was die Entschlossenheit der ukrainischen Behörden, Reformen durchzuführen, und ihre umsichtige Politikgestaltung unterstreicht. Die Finanzierungslücke im IWF-Programmzeitraum wird vom IWF im Basisszenario auf insgesamt 121,9 Mrd. USD geschätzt.
(Stand: 29.10.2024)
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