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Beschluss (GASP) 2024/2702 des Rates vom 14. Oktober 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/2287 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Niger
(ABl. L 2024/2702 vom 15.10.2024)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Am 23. Oktober 2023 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2023/2287 angenommen 1.
(2) Der Beschluss (GASP) 2023/2287 gilt bis zum 24. Oktober 2024. Aufgrund einer Überprüfung dieses Beschlusses sollten die darin festgelegten restriktiven Maßnahmen bis zum 24. Oktober 2025 verlängert werden.
(3) Der Beschluss (GASP) 2023/2287 sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgenden Beschluss erlassen:
In Artikel 9 des Beschlusses (GASP) 2023/2287 wird Absatz 1 durch den folgenden Absatz ersetzt:
"Dieser Beschluss gilt bis zum 24. Oktober 2025".
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Luxemburg am 14. Oktober 2024.
ENDE |
(Stand: 25.10.2024)
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