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Beschluss (GASP) 2024/2665 des Rates vom 8. Oktober 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/1720 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Nicaragua
(ABl. L 2024/2665 vom 09.10.2024)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Rat hat am 14. Oktober 2019 den Beschluss (GASP) 2019/1720 1 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Nicaragua angenommen.
(2) Der Beschluss (GASP) 2019/1720 gilt bis zum 15. Oktober 2024. Auf Grundlage einer Überprüfung des genannten Beschlusses sollten die darin festgelegten restriktiven Maßnahmen bis zum 15. Oktober 2025 verlängert und die Begründungen für zwei natürliche Personen und eine Einrichtung, die im Anhang jenes Beschlusses aufgeführt sind, aktualisiert werden.
(3) Der Beschluss (GASP) 2019/1720 sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Der Beschluss (GASP) 2019/1720 wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 9 wird das Datum "15. Oktober 2024" durch das Datum "15. Oktober 2025" ersetzt.
2. Der Anhang wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Luxemburg am 8. Oktober 2024.
Anhang |
Der Anhang des Beschlusses (GASP) 2019/1720 wird wie folgt geändert:
(1) Unter der Überschrift " A. Natürliche Personen gemäß Artikel 1 Absatz 1 und Artikel 2 Absatz 1" erhalten die Einträge 5 und 12 folgende Fassung:
Name | Angaben zur Identität | Gründe | Datum der Aufnahme in die Liste | |
"5. | Luís PÉREZ OLIVAS | Geburtsdatum: 8.1.1956 Geschlecht: männlich |
Seit 2023 Leiter der Polizeistation im Distrikt Drei in Managua. Ehemaliger Generalkommissar und Hauptbeamter für Rechtshilfe (DAEJ) im Strafvollzugszentrum "El Chipote". Verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen einschließlich Folter, Ausübung erheblicher Gewalt, Misshandlung von Häftlingen und anderer Formen erniedrigender Behandlung. | 4.5.2020 |
12. | Alba Luz RAMOS VANEGAS |
Geburtsdatum: 3.6.1949 Geschlecht: weiblich Staatsangehörigkeit: nicaraguanisch Reisepass-Nr.: A0009864 (Nicaragua) |
Ehemalige Präsidentin des Obersten Gerichtshofs von Nicaragua. Verantwortlich für die Instrumentalisierung der Justiz zugunsten der Interessen des Ortega-Regimes durch selektive Kriminalisierung von Oppositionstätigkeiten, die Fortführung des Musters von Verletzungen des Rechts auf ein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren, willkürliche Verhaftungen und den Ausschluss von politischen Parteien und Oppositionskandidaten von den Wahlen. Daher ist sie verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen, für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition sowie für die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit in Nicaragua. |
2.8.2021" |
(2) Unter der Überschrift " B. Juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen gemäß Artikel 2 Absatz 1" erhält der Eintrag 2 folgende Fassung:
Bezeichnung | Angaben zur Identität | Gründe | Datum der Aufnahme in die Liste | |
"2. | Oberster Wahlrat Consejo Supremo Electoral |
Anschrift: Pista Juan Pablo II, Managua 14005, Nicaragua Website: https://www.cse.gob.ni/ E-Mail: info@cse.gob.ni |
Der Oberste Wahlrat ist die Einrichtung, die für die Vorbereitung, Abhaltung und Zertifizierung der Parlamentswahlen vom 7. November 2021 zuständig ist, mit denen aufgrund des Fehlens von Transparenz, einer echten Opposition und einer demokratischen Debatte demokratische Institutionen und Prozesse untergraben wurden. Der Oberste Wahlrat hat der Opposition die Möglichkeit genommen, für freie Wahlen zu kandidieren, und sorgte für die Abhaltung von Wahlen unter undemokratischen Bedingungen. |
(Stand: 14.10.2024)
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