Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk, EU 2024, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Beschluss (GASP) 2024/2664 des Rates vom 8. Oktober 2024 zur Änderung des Beschlusses 2011/72/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Tunesien

(ABl. L 2024/2664 vom 09.10.2024)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 31. Januar 2011 den Beschluss 2011/72/GASP 1 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Tunesien angenommen.

(2) Auf der Grundlage einer Überprüfung durch den Rat sollten die Einträge zu zwei Personen und die Angaben zu deren Verteidigungsrechten und deren Recht auf wirksamen Rechtsschutz gestrichen werden.

(3) Der Rat hat am 27. November 2023 den Beschluss (GASP) 2023/2686 2 zur Änderung bestimmter Beschlüsse des Rates über restriktive Maßnahmen zur Aufnahme von Bestimmungen über Ausnahmen für humanitäre Zwecke angenommen.

(4) Der Rat ist der Ansicht, dass im Zusammenhang mit diesen Ausnahmen eine Überprüfungsklausel eingeführt werden sollte.

(5) Der Beschluss 2011/72/GASP sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Der Beschluss 2011/72/GASP wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 5 wird folgender Absatz angefügt:

"(3) Die in Artikel 1 Absätze 6 und 7 genannten Ausnahmen in Bezug auf Artikel 1 Absätze 1 und 2 werden in regelmäßigen Abständen und mindestens alle 12 Monate oder auf dringenden Antrag eines Mitgliedstaats, des Hohen Vertreters oder der Kommission infolge einer grundlegenden Änderung der Umstände überprüft."

2. Der Anhang wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Luxemburg am 8. Oktober 2024.

1) Beschluss 2011/72/GASP des Rates vom 31. Januar 2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Tunesien (ABl. L 28 vom 02.02.2011 S. 62).

2) Beschluss (GASP) 2023/2686 des Rates vom 27. November 2023 zur Änderung bestimmter Beschlüsse des Rates über restriktive Maßnahmen zur Aufnahme von Bestimmungen über Ausnahmen für humanitäre Zwecke (ABl. L, 2023/2686, 28.11.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2023/2686/oj).


.

Anhang

In den Abschnitten A und B des Anhangs des Beschlusses 2011/72/GASP werden die Einträge zu folgenden Personen gestrichen:

18. Moez Ben Moncef Ben Mohamed TRABELSI

21. Houssem Ben Mohamed Naceur Ben Mohamed TRABELSI.


ENDE

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 14.10.2024)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion