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Regelwerk, EU 2024, Energienutzung - EU Bund

Durchführungsbeschluss (EU) 2024/2638 der Kommission vom 9. Oktober 2024 über die zur Unterstützung der Verordnung (EU) 2016/2281 zur Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Luftheizungsprodukten, Kühlungsprodukten, Prozesskühlern mit hoher Betriebstemperatur und Gebläsekonvektoren erstellten harmonisierten Normen

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 2024/2638 vom 11.10.2024)



Ergänzende Informationen
Normenübersicht / Normen - Beschl. (EU) 2024/2638

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur europäischen Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses Nr. 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 1, insbesondere auf Artikel 10 Absatz 6,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Mitgliedstaaten müssen gemäß Artikel 9 Absatz 2 der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 2 davon ausgehen, dass Gebläsekonvektoren, die harmonisierten Normen oder Teilen davon entsprechen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, allen einschlägigen Anforderungen der geltenden Durchführungsmaßnahme entsprechen, auf die sich diese Normen beziehen. In Artikel 9 Absatz 2 der Richtlinie 2009/125/EG wird auf diese Normen verwiesen, die in Anhang VII der Richtlinie aufgeführt sind, und die harmonisierten Normen oder Teile davon gelten für Gebläsekonvektoren.

(2) Mit dem Durchführungsbeschluss C(2019) 1725 final 3 beauftragte die Kommission das Europäische Komitee für Normung (CEN) mit der Ausarbeitung harmonisierter Normen zur Unterstützung der Durchführung der Verordnung (EU) 2016/2281 der Kommission 4.

(3) Auf der Grundlage des im Durchführungsbeschluss C(2019) 1725 final erteilten Auftrags veröffentlichte das CEN angepasste Normen 5, insbesondere die Norm EN 1397:2021 über Gebläsekonvektoren.

(4) Die Kommission prüfte gemeinsam mit dem CEN, ob die von ihm erarbeitete Norm EN 1397:2021 dem Auftrag M/560 vom 11. März 2019 entspricht.

(5) Die Norm entspricht den Anforderungen, die sie abdecken soll und die in der Verordnung (EU) 2016/2281 festgelegt sind. Daher ist es angezeigt, die Fundstellen der Norm im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen.

(6) Die Einhaltung einer harmonisierten Norm begründet die Vermutung der Konformität mit den entsprechenden wesentlichen Anforderungen, einschließlich der Sicherheitsziele, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union festgelegt sind, ab dem Datum der Veröffentlichung der Fundstellen dieser Norm im Amtsblatt der Europäischen Union. Dieser Beschluss sollte daher am Tag seiner Veröffentlichung in Kraft treten

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Die Fundstellen der harmonisierten Norm für Gebläsekonvektoren zur Unterstützung der Verordnung (EU) 2016/2281, die im Anhang dieses Beschlusses aufgeführt sind, werden hiermit im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Brüssel, den 9. Oktober 2024

1) ABl. L 316 vom 14.11.2012 S. 12, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2012/1025/oj.

2) Richtlinie 2009/125

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(Stand: 14.10.2024)

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