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Delegierte Verordnung (EU) 2024/2505 der Kommission vom 22. Mai 2024 zur Berichtigung der deutschen Sprachfassung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Einzelheiten zur Präzisierung von Bestimmungen des Zollkodex der Union
(ABl. L 2024/2505 vom 24.09.2024)
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union 1, insbesondere auf Artikel 253,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Die deutsche Sprachfassung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 der Kommission 2 enthält in Artikel 221 Absatz 2 und Artikel 222 zweiter Satz einen Fehler, der sich auf den Inhalt der Bestimmungen auswirkt.
(2) Die deutsche Sprachfassung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 sollte daher entsprechend berichtigt werden. Die anderen Sprachfassungen sind nicht betroffen
- hat folgende Verordnung erlassen:
Die Delegierte Verordnung (EU) 2015/2446 wird wie folgt berichtigt:
1. Artikel 221 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
"Der Antragsteller und der Inhaber des Verfahrens können im Zollgebiet der Union ansässig sein."
2. Artikel 222 Satz 2 erhält folgende Fassung:
"Der Antragsteller und der Inhaber des Verfahrens können im Zollgebiet der Union ansässig sein."
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 22. Mai 2024
2) Delegierte Verordnung (EU) 2015/2446 der Kommission vom 28. Juli 2015 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Einzelheiten zur Präzisierung von Bestimmungen des Zollkodex der Union (ABl. L 343 vom 29.12.2015 S. 1. ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2015/2446/oj).
ENDE |
(Stand: 07.10.2024)
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