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Durchführungsbeschluss (EU) 2024/2406 der Kommission vom 12. September 2024 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1698 in Bezug auf europäische Normen für bestimmte Artikel für Säuglinge und Kleinkinder, Kindermöbel, Turngeräte und Laserprodukte
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 2024/2406 vom 13.09.2024)
Ergänzende Informationen |
Normenübersicht
Liste zur Veröffentlichung/Übereinstimmung und Sicherheitsanforderungen gem. RL 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit |
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur europäischen Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie auf die Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Dezember 2001 über die allgemeine Produktsicherheit 1, insbesondere auf Artikel 4 Absatz 2 Unterabsatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Nach Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 2 dürfen die Hersteller nur sichere Produkte in Verkehr bringen.
(2) Nach Artikel 3 Absatz 2 Unterabsatz 2 der Richtlinie 2001/95/EG gilt ein Produkt als sicher - soweit es um Risiken und Risikokategorien geht, die durch die betreffenden nationalen Normen geregelt werden -, wenn es den nicht bindenden nationalen Normen entspricht, die eine europäische Norm umsetzen, auf die die Kommission gemäß Artikel 4 dieser Richtlinie im Amtsblatt der Europäischen Union verwiesen hat.
(3) Nach Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie 2001/95/EG werden die europäischen Normen von den europäischen Normungsgremien auf der Grundlage der Aufträge der Kommission erarbeitet.
(4) Nach Artikel 4 Absatz 2 der Richtlinie 2001/95/EG veröffentlicht die Kommission einen Verweis auf diese Normen im Amtsblatt der Europäischen Union. Mehrere Verweise auf solche Normen, die zur Unterstützung der Richtlinie 2001/95/EG angenommen wurden, wurden mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1698 der Kommission 3 veröffentlicht.
(5) Am 2. Juli 2010 erließ die Kommission den Beschluss 2010/376/EU 4, in dem Sicherheitsanforderungen an Produkte für die Bettruhe von Kindern, z.B. Kinderbettmatratzen, Bettnestchen, Hängewiegen, Kinderbettdecken und Kinderschlafsäcke, festgelegt wurden. Aufgrund dieses Beschlusses beauftragte die Kommission das Europäische Komitee für Normung (CEN) mit Schreiben M/497 vom 20. Oktober 2011, europäische Normen im Hinblick auf Sicherheitsrisiken durch Produkte für die Bettruhe von Kindern zu erarbeiten.
(6) Aufgrund dieses Auftrags verabschiedete das CEN die Norm EN 16890:2017 "Kindermöbel - Matratzen für Kinderbetten und Krippen - Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren", die 2020 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde. In einer Änderung (A1:2021) zur Norm EN 16890:2017 wurden ein technischer Fehler und ein falscher normativer Verweis zu Abmessungen von Kindermatratzen berichtigt. Darüber hinaus wurde zur Gewährleistung der Produktsicherheit eine Anforderung an die Matratzenhöhe eingeführt. Um für die ordnungsgemäße Anwendung der Norm EN 16890:2017 zu sorgen, muss im Amtsblatt der Europäischen Union ein Verweis auf diese Änderung veröffentlicht werden.
(7) Aufgrund des Auftrags der Kommission mit Schreiben M/497 verabschiedete das CEN zudem die Normen EN 12790-1:2023 "Artikel für Säuglinge und Kleinkinder - Kinderliegesitze - Teil 1: Kinderliegesitze für Kinder bis sie versuchen, sich aufzusetzen" und EN 12790-2:2023 "Artikel für Säuglinge und Kleinkinder - Kinderliegesitze - Teil 2: Kinderliegesitze für Kinder bis sie beginnen, aufzustehen." Kinderliegesitze sind auf dem europäischen Markt weithin in verschiedenen Ausführungen - beispielsweise unterschiedlich verstellbar und mit elektronischen Komponenten ausgestattet - erhältlich. Jedoch wurde bisher noch keine Norm zur Bewertung ihrer Sicherheit im Amtsblatt veröffentlicht. Mit der Norm EN 12790 werden Anforderungen eingeführt, die den allgemeinen Sicherheitsanforderungen nach der Richtlinie 2001/95/EG entsprechen. Um für die ordnungsgemäße Anwendung beider Teile der Norm EN 12790 zu sorgen, sollte der Verweis darauf im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden.
(8) Aufgrund des Beschlusses 2011/479/EU der Kommission 5
(Stand: 13.09.2024)
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